Bei der Ausweisung von Flächen für den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik stehen oft andere Belange, zum Beispiel die landwirtschaftliche Produktion oder naturschutzfachliche Gegebenheiten, dem Vorhaben gegenüber. Mit dem vorliegenden Förderprogramm soll ein Anreiz geschaffen werden, bereits versiegelte Flächen zugunsten des Klimaschutzes und der Energiewende effizient zu nutzen.
Laufzeit: 15.08.2024 bis 10.10.2024
Was wird gefördert?
- A: Investitionen in Photovoltaik an Lärmschutzwänden (Förderbaustein A)
- B: Investitionen in Photovoltaik-Überdachungen von bestehenden öffentlichen Wegen und von Stellplätzen für Fahrräder (Förderbaustein B)
- C: Investitionen in Photovoltaik an Schieneninfrastruktur (Förderbaustein C)
Zuwendungshöhe: bis max. 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Förderobergrenze: 300.000 €
Bedingung: mindestens zu installierende Leistung 100 kWp
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts,
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (insbesondere Kommunen) und
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.
Alle Infos unter https://www.ptka.kit.edu/flachen-doppelt-nutzen-pv-an-mobilitatsinfrastrukturen-2692.html