Die KfW fördert ab dem 26. September 2023 Ladestationen für Elektroautos, Photovoltaikanlagen und Solarstromspeicher mit bis zu 10.200 Euro.
Michael Maucher, Prokurist der Energieagentur Ravensburg gGmbH sowie Projektleiter des PV-Netzwerk Bodensee-Oberschwaben, fasst im Interview die wichtigsten Informationen zum neuen Förderprogramm zusammen. Sie können den Beitrag des RegioTV auf der Homepage des Schwäbischen Verlags nachsehen und auch den Artikel hierzu nachlesen.
In aller Kürze:
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
- der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
- der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) nutzbarer Speicherkapazität
- der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
- ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Voraussetzungen für die Förderung:
- Sie schaffen Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu (unbenutzt und ungebraucht) an.
- Sie haben bis zum Zeitpunkt des Antrags noch keine dieser Komponenten (Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher) bestellt.
- Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt.
Hinweis: Falls Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen. - Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.
Sie haben bereits eine Photovoltaikanlage? Sie können trotzdem von dem neuen Förderprogramm profitieren, wenn Sie diese um mindestens 5 Kilowattpeak erweitern.
Weitere Informationen zum neuen Förderprogramm "KfW-Programm 442" finden Sie auf der Homepage der KfW.