Überregional

Pressemitteilung des UM: Bürgerbeteiligung zum Klima-Maßnahmen-Register gestartet

Bis zum 8. Mai können sich Bürgerinnen und Bürger äußern

Seit dem 14. Februar 2023 liegt es vor: das Klima-Maßnahmen-Register (KMR) der Landesregierung. Darin enthalten sind rund 250 konkrete Maßnahmen und Instrumente, mit denen das Land sein Klimaziel für 2030 erreichen will.

Das KMR ist ein lebendes Verzeichnis – das heißt, die jeweils zuständigen Landesministerien bestücken es fortlaufend mit weiteren Maßnahmen, um die notwenigen CO2-Emissionen einzusparen. Zu den Sektoren gehören Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Landnutzung. 

Nun sind auch die Bürgerinnen und Bürger gefragt. Welche Maßnahmen, die das Land zum Schutz des Klimas ergreifen kann, fehlen im bisherigen KMR noch? Bis zum 8. Mai 2023 können die Menschen in Baden-Württemberg über das Bürgerbeteiligungsportal des Landes das KMR kommentieren und auch eigene Maßnahmen einbringen: https://beteiligungsportal-bw.de/kmr2023

Weiterführende Informationen:

Bis zum Jahr 2040 will Baden-Württemberg netto-klimaneutral sein; bis 2030 sollen die Treibhausgase um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Welche Treibhausgas-Mengen die einzelnen Sektoren bis 2030 einsparen müssen – von der Industrie über den Verkehr bis hin zur Landwirtschaft, hat ein wissenschaftliches Konsortium errechnet. Die errechneten Sektorziele und das KMR sind im neuen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz verankert, das Anfang Februar vom Landtag verabschiedet wurde.

Das KMR ersetzt das bisherige Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) mit seinem fünfjährigen Fortschreibungsturnus durch einen kontinuierlichen Prozess. Es gewährleistet mehr Flexibilität, Schlagkraft und Verbindlichkeit, um die im Klimagesetz verankerten Klimaschutzziele des Landes zu erreichen; Abstimmungsprozesse werden verschlankt.

Die folgende Übersicht zeigt, welches Ministerium für das Einhalten des jeweiligen Sektorziels verantwortlich ist sowie das festgelegte Minderungsziel für den jeweiligen Bereich bis 2030. Die jeweiligen Ressorts benennen Maßnahmen und sind für deren Umsetzung verantwortlich. Neue Maßnahmen können fortlaufend ins KMR aufgenommen werden. Die Bürgerbeteiligung zum KMR über das Beteiligungsportal wird künftig einmal pro Jahr stattfinden.

Sektor

Verantwortliches Ministerium

Reduktionsziel (ggü. 1990)

Energiewirtschaft

Umweltministerium

75 %

Industrie

Wirtschaftsministerium

62 %

Verkehr

Verkehrsministerium

55 %

Gebäude

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen

49 %

Landwirtschaft

Ministerium Ländlicher Raum

39 %

Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft

Ministerium Ländlicher Raum

-4,4%

Abfallwirtschaft und Sonstiges

Umweltministerium

88 %

Das KMR ist abzurufen unter: https://klimaschutzland.baden-wuerttemberg.de/kmr

Das KMR umfasst Maßnahmen, die Treibhausgas-Emissionen mindern sollen. Vorsorgende Maßnahmen, um sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen, finden sich hingegen in der Strategie zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels. Diese wird für Baden-Württemberg aktuell weiterentwickelt. In den kommenden Wochen wird hierzu ebenfalls eine Bürgerbeteiligung beginnen. Dabei handelt es jedoch um ein separates Verfahren.

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