Überregional

PV-Pflicht in BW ausgeweitet - Novelle des Klimaschutzgesetzes verabschiedet

Die PV-Pflicht zur Installation einer PV-Anlage wird mit der gerade verabschiedeten Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg ausgeweitet. Sie greift wie folgt:

 

Ab 1. Januar 2022  für

    - neue Nichtwohngebäude
    - neue Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen

Ab 1. Mai 2022 für alle neuen Wohngebäude

Ab 1.1.2023 wird die Pflicht durch eine grundlegende Dachsanierung ausgelöst.

Mehr Informationen zur PV-Pflicht finden Sie hier.
Zum Gesetzestext gelangen Sie hier.

 

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