An alle Betreibende von PV-Anlagen und Speichern: Seit dem 31.01.2019 müssen alle Neuanlagen innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme beim Marktstammdatenregister registriert werden. Dies gilt auch für Bestandsanlagen – allerdings ist die Frist mit 2 Jahren hier großzügiger. Hierfür muss die Registrierung im Marktstammdatenregister also bis 31.01.2021 erfolgen, ansonsten verliert man den Vergütungsanspruch nach EEG. Vor allem Eigentümer älterer PV-Anlagen haben diesen entscheidenden Schritt noch nicht getan. Selbst Anlagen, die ihre EEG-Vergütung zum Jahresende verlieren, müssen im Marktstammdatenregister angemeldet werden.
Weitere Infos: www.marktstammdatenregister.de/
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