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Photovoltaik-Freiflächen

Sonnenstrom kostengünstig ernten

Neue Checkliste für Kommunen für eine erfolgreiche Planung von Solarparks:
PV-Netzwerk: Die zehn Gebote der Freiflächen-PV
und Ablaufplan für die Umsetzung von Freiflächen-PV-Anlagen
Die Veröffentlichung des PV-Netzwerks bietet mit Tipps und praktischen Beispielen eine detaillierte Übersicht, wie Städte und Gemeinden im Fall von Solarparks am besten vorgehen – und wie sie den Nutzen für sich und ihre Bürgerschaft maximieren.

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Die Landesregierung hat in ihrem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) vom 07.02.2023 ambitionierte Ziele für die Energiewende gesteckt. Zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität sollen die Gesamtemissionen gegenüber dem Jahr 1990 schrittweise bis zum Jahr 2040 verringert werden, bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent. Dazu ist es notwendig, mindestens 0,5 Prozent der Fläche außerhalb des Siedlungsbereichs in jeder Region Baden-Württembergs für die Energieerzeugung mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu bebauen. Dabei kann Ihre Kommune einen wesentlichen Beitrag leisten und als Vorbild für Ihre Bürgerinnen und Bürger agieren.

Photovoltaik-Freiflächenanlagen erzeugen im Vergleich zu Dach- oder Fassadenanlagen sehr viel mehr Strom aus der Sonnenenergie. Je größer die Anlage, umso wirtschaftlicher die Investition. Freilandanlagen können sowohl auf landwirtschaftlichen Flächen mit geringem Ertrag als auch auf Konversionsflächen (ehemalige Deponien und Flächen zur Rohstoffgewinnung) errichtet und betrieben werden. Auch mit einer Agri-Photovoltaik-Anlage bzw. einer Floating-Photovoltaik-Anlage lässt sich Sonnenstrom günstig ernten.

Erfahrene Projektentwickler und Planungsbüros unterstützen Kommunen bei der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. In Baden-Württemberg gibt es eine Reihe an Firmen, die Solarparks kompetent und in relativ kurzer Zeit umsetzen können. Von intelligent konzipierten Solarparks profitieren viele: Die regionale Wertschöpfung erhöht sich. Bürgerinnen und Bürger können sich finanziell beteiligen und neue Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt entstehen. Die Kommunen erhöhen ihren Ökostromanteil und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz.

Machen Sie mit bei der Energiewende im Ländle! Wir beraten und unterstützen Sie gern.

Die wichtigsten Schritte zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage

1. Recherche und Akteure

Möchten Sie in Ihrer Kommune eine Photovoltaik-Anlage errichten, ist im ersten Schritt zu klären, in welchen Gebieten es geeignete Flächen gibt. Im Energieatlas Baden-Württemberg der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ist das Photovoltaik-Freiflächenpotential Ihrer Kommune in einer Übersichtskarte Ermitteltes PV-Freiflächenpotential dargestellt. Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) finden Sie in der Übersichtskarte Benachteiligte Gebiete in Baden-Württemberg. Diese hat das Land Baden-Württemberg für Photovoltaik-Freiflächenanlagen über eine Freiflächenöffnungsverordnung (FFÖ-VO) freigegeben. Im Regionalplan finden Sie darüber hinaus die ausgewiesenen Vorranggebiete.

Eine Photovoltaik-Freiflächenanlage kann nur gelingen, wenn alle Akteure eng und kooperativ zusammenarbeiten. Seitens der Kommune sind es die/der Bürgermeisterin/der Bürgermeister und die Bauamtsleiterin/der Bauamtsleiter. Auf der anderen Seite der Projektentwickler, das Planungsbüro und der Netzbetreiber.

2. Konzept

Die Entscheidung, ob und auf welchen Flächen ein Solarpark in Ihrer Kommune errichtet werden soll, obliegt dem zuständigen Bauamt und dem Bauleitplan. Photovoltaik-Freiflächenanlagen können nicht überall errichtet werden. Im Baugesetzbuch BauGB §35 Abs. 1 vom 11.01.2023 ist geregelt, dass ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist. Gemäß Abs. 1 Nr. 8 und 9 dürfen Solarparks nur längs von Autobahnen und zweigleisigen Schienenwegen in einem 200 m breiten Flächenkorridor ab äußeren Fahrbahnrand errichtet werden. Bei Autobahnen bedarf es zudem einer Prüfung durch das Fernstraßen-Bundesamt. Als privilegierte Vorhaben im Außenbereich benötigen Sie ggf. eine Änderung des Flächennutzungsplans. Über die Zuverlässigkeit des Vorhabens entscheidet die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Kommune (BauGB §36 Abs. 1). Zudem ist das Natur- und Artenschutzrecht trotz der baurechtlichen Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen weiterhin einzuhalten.

3. Planung

Ein für Photovoltaik-Freiflächenanlagen spezialisiertes Planungsbüro wird Sie beim Bauantrag unter Berücksichtigung der örtlichen und geografischen Gegebenheiten, der solaren Einstrahlung, der Verschattung und der möglichen Anzahl der Photovoltaik-Module unterstützen. Ein Bebauungsplan ist für die Errichtung eines Solarparks nicht notwendig. Dadurch kann der Prozess der Umsetzung beschleunigt werden.

Über einen Netzverknüpfungspunkt erfolgt die Einspeisung des regenerativen Stroms ins öffentliche Stromnetz. Das Faktenblatt Power Purchase Agreements (PPA) informiert Sie ausführlich zu Stromabnahmeverträgen.

Solarparks sollen jedoch nicht nur einen positiven Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch zur Biodiversität, zum Natur- und Umweltschutz sowie zur ländlichen Entwicklung leisten. Daher publizierte der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne) eine Checkliste Gute Planung von PV-Freilandanlagen zur Errichtung von Photovoltaik-Flächenanlagen. Damit werden die Vorteile dieser Anlagen für alle Beteiligten (Kommune, Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger, Landwirte, Unternehmen) transparent.

4. Errichtung

Der Bau eines Solarparks wird von erfahrenen Solarteuren binnen 2-3 Monaten durchgeführt. Je nach Bodenart wird zunächst eine passende Verankerung gesetzt und darauf die Stahlkonstruktion errichtet. Nach der Montage aller Photovoltaik-Module kann die Verkabelung und der Anschluss an die Wechselrichter durchgeführt werden. Die Photovoltaik-Freiflächenanlage wird an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Die Inbetriebnahme erfolgt zusammen mit dem zuständigen Netzbetreiber.

5. Einweihung

Der Tag der offiziellen Einweihung der Photovoltaik-Freiflächenanlage wird mit allen Projektbeteiligten sowie den Bürgerinnen und Bürger gefeiert. Über den gesamten Prozess wird die Öffentlichkeit regelmäßig in der Presse und in den digitalen Medien informiert.

Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) §21 Abs. 1 und 2 vom 26.07.2023 erhält der Anlagenbetreiber für den erzeugten Strom vom Netzbetreiber eine Einspeisevergütung. Dabei muss der Anlagenbetreiber den gesamten erzeugten Strom dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen, wenn der Strom nicht in unmittelbarer Nähe der PV-Freiflächenanlage verbraucht wird. Im EEG 2023 ist geregelt, dass PV-Freiflächenanlagen in einem Korridor von 500 Metern entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie auf Konversionsflächen (Deponien, versiegelte Flächen, Industriebrachen) gefördert werden. Die ersten 200 Meter davon sind privilegiert, das heißt ohne Bebauungsplan genehmigungsfähig.

Je nach Standort, Komponenten, Anlagengröße, Zugangsmöglichkeit, Netzanbindung und betrieblichem Management können die Kosten für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage variieren. Maßgebend für die Wirtschaftlichkeit und somit für den Erfolg des Projekts ist die Planung, da die Investitionskosten im Vergleich zu den Betriebskosten in den folgenden Jahren deutlich größer wird. Verpachtet eine Kommune ihr Freiland an einen externen Anlagenbetreiber, dann ist eine jährliche Pachteinnahme möglich.

Grundsätzlich gilt: Je größer die Anlage, desto wirtschaftlicher ist sie.

 

Solarparks bis 100 kWp

Für diese Photovoltaik-Freiflächenanlagen erhält der Anlagenbetreiber eine gesetzlich bestimmte Vergütung vom Netzbetreiber. Dabei verringert sich der Anspruch für denjenigen Strom, der von der Stromsteuer befreit ist.

Solarparks über 100 kWp

Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen dieser Größenordnung erhält der Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber eine gesetzlich bestimmte Ausfallvergütung für 3 bis 6 Monate pro Kalenderjahr.

Solarparks über 1 MWp

Für Strom aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer installierten Leistung über 1.000 kWp wird die Vergütung aus dem Durchschnitt der drei am höchsten bezuschlagten Gebotswerte des sogenannten ersten Segments in dem der Inbetriebnahme vorangegangenen Kalenderjahr durch die Bundesnetzagentur berechnet (EEG §48 Abs. 1a). Der Wert beträgt höchstens 5,9 Ct/kWh (EEG 2023 §37b).

Des Weiteren können innerhalb des Ausschreibungsverfahrens Gebote für PV-Freiflächenanlagen abgegeben werden, die zum Zeitpunkt des Beschlusses über eine Aufstellung und Änderung des Bebauungsplans verfügen. Dabei handelt es sich um Flächen längs von Autobahnen oder Schienenwegen in einem 500 m-Korridor gemessen vom äußeren Fahrbahnrand, um eine Konversionsfläche, eine versiegelte Fläche (z. B. Parkplatz), ein künstliches Gewässer oder eine Agri-PV-Fläche (EEG §37 Abs. 1).

Bei allen Photovoltaik-Freiflächenanlagen hat der Anlagenbetreiber das Recht auf Direktvermarktung, wenn für den erzeugten Strom keine Vergütungen vom Netzbetreiber in Anspruch genommen werden (EEG §19 Abs. 1).

 

Naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Unter Freilandanlagen können Biotope für Tiere und Pflanzen entstehen, welche die Biodiversität enorm verbessern und die Flächen ökologisch aufwerten. Dazu haben der Naturschutzbund und der Bundesverband Solarwirtschaft in einem gemeinsamen Papier Kriterien vorgestellt, mit denen sich bewerten lässt, ob Photovoltaik-Freilandanlagen dem Natur- und Artenschutz zuträglich sind. Hier können Sie die Kriterien für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen herunterladen.

Zudem gibt es vom BUND Bund für Umwelt- und Naturschutz, dem NABU Naturschutzbund, der Bodensee-Stiftung und der NaturFreunde Baden-Württemberg ein gemeinsames Hinweispapier Naturverträglicher Ausbau von Freiflächensolaranlagen. Darin befinden sich viele praktische Hinweise für die Gestaltung von naturverträglichen Photovoltaik-Freilandanlagen, beginnend mit der Standortwahl, über die Bauweise, Begrünung und Pflege, Erhalt von Ökopunkten sowie den Rückbau der Anlage.

 

Photovoltaik-Sonderanlagen

Agri-Photovoltaik: Gemäß dem Baugesetz BauGB §35 Abs. 1 Nr. 9 vom 11.01.2023 und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2023 §48 Abs. 1 und 5 vom 26.07.2023 können auf landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen bis maximal 2,5 Hektar je Hofstelle Agri-Photovoltaik-Anlagen in Form von hoch aufgeständerten Photovoltaik-Modulen, als bifaziale Photovoltaik-Modulreihen oder als Solarzaun z.B. um eine Weidefläche errichtet werden. Über die Planung, Technik, Wirtschaftlichkeit und Geschäftsmodelle von Agri-Photovoltaik-Anlagen informiert das Fraunhofer ISE in einem Leitfaden Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende.

Floating-Photovoltaik: Photovoltaik-Freilandanlagen lassen sich auch auf ehemaligen Baggerseen oder sonstigen ungenutzten Wasserflächen errichten. Dabei befinden sich die Photovoltaik-Module auf einer schwimmenden langlebigen Unterkonstruktion.

 

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