Im Zuge einer Entscheidung für den Bau und Betrieb einer Photovoltaikanlage gibt es gesetzliche Melde- und Informationspflichten. Diese sind entsprechend dem Betriebsmodell der Photovoltaikanlage sehr unterschiedlich.
Ihr Installateur oder Fachbetrieb für Photovoltaikanlagen kann Sie hierzu umfassend beraten und die jeweiligen Schritte vorbereiten und begleiten.
Checkliste für Experten
Die Checkliste der Rechtsanwaltskanzlei Nümann + Siebert, erstellt in Kooperation mit der DGS Franken, enthält Informationspflichten für EEG-Anlagen bis 750 kWp in den Betreibermodellen Eigenversorgung und auch Stromlieferung an Dritte. Sie ist gedacht für PV-Interessierte mit erweitertem Kenntnisstand oder Fachleute.
Haben Sie eine Bestandsanlage, die noch nicht im Marktstammdatenregister eingetragen ist? Dann melden Sie Ihre PV-Anlag hier an. Diese Eintragungspflicht besteht für alle bestehenden Anlagen, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen.
Bestandsanlagen sind bis zum 31.1.2021 einzutragen. Das Martkstammdatenregister gibt es seit Anfang 2019.
Eine Hilfe zur Eintragung gibt es hier.
Checkliste Meldepflichten
Link zur Eintragung ins Marktstammdatenregister
Eine Hilfe zur Eintragung gibt es hier.
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