Im vergangenen Dezember hat der Bundestag die Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes zum 1. Januar 2021 (EEG 2021) beschlossen. Welche Neuerungen ergeben sich daraus? Was sollten Sie bei der Errichtung und dem Betrieb von Neuanlagen beachten? Wie können Sie die Eigenversorgung weiter durch angrenzende Bereiche wie Speicherung, Elektromobilität, Heizung, Kühlung, etc. erhöhen? Wie sind hierfür die Bedingungen bzw. welche Fördermöglichkeiten gibt es? Wie geht es mit Anlagen weiter, bei denen die EEG-Einspeisevergütung ausläuft (sog. Ü20-Anlagen)? Wie sieht es mit dem Netzanschluss genau aus?
Diese Fragen werden ebenso wie weitere Fragen von unseren Experten bei der Online-Veranstaltung beantwortet.
Unsere Referenten:
Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich.
Anmeldung über: https://www.ulm.ihk24.de/system/vst/1650298?id=361902&terminId=619788
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
Datum: | 21.04.2021 |
Uhrzeit: | 15.00 – 17.00 Uhr |
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