Ab dem 1. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg die PV-Pflicht beim Neubau von Nichtwohngebäuden. Die Handwerkskammer Freiburg lädt am 2. Dezember 2021 in Zusammenarbeit mit dem PV-Netzwerk Südlicher Oberrhein ihre Mitglieder zur Infoveranstaltung „PV-Pflicht für Gewerbebauten nutzbringend umsetzen“ ein.
Photovoltaik-Anlagen auf Gewerbedächern sind aufgrund der großen Dachflächen und des hohen Eigenverbrauchs meist eine rentable Investition. Immer mehr Unternehmen reduzieren deshalb durch die Nutzung von Solarstrom die eigenen Energiekosten und tragen gleichzeitig zum Klimaschutz bei. Ab dem 1. Januar 2022 wird die Installation einer PV-Anlagen beim Neubau von Nichtwohngebäude zur Pflicht. Was müssen Bauwillige zu der neuen Verpflichtung wissen? Welche Anforderungen, Fristen und Abläufe gilt es zu beachten? Wo gibt es neutrale Beratung und Information?
In der Infoveranstaltung werden die relevanten Details der Verordnung zur landesweiten PV-Pflicht für Nichtwohngebäude beleuchtet. Einblicke in die Praxis zeigen zudem, wie Photovoltaik auf dem Gewerbedach gewinnberingend umgesetzt werden kann. Außerdem erhalten Sie einen Überblick zu weiterführenden Beratungs- und Informationsangeboten rund um die PV-Pflicht
Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies und Integrationen, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).