12. August 2019
Balkone und Terrassen eignen sich zum Entspannen, Sonnenbaden oder Blumen züchten. Nun lässt sich dort mit einer Stecker-Solaranlage auch ganz einfach Solarstrom erzeugen. Die Anmeldung der Balkonsolaranlage können Verbraucher nun direkt beim Netzbetreiber vornehmen: Ende April ist eine entsprechende Norm in Kraft getreten, die dies erlaubt. Darauf weist das Photovoltaik-Netzwerk Heilbronn-Franken hin. Mit Balkonsolaranlagen können sowohl Mieter als auch Wohnungseigentümer günstigen Ökostrom produzieren. Gute Mini-Photovoltaikanlagen kosten je nach Größe ab 350 Euro und machen nach sieben bis zehn Jahren Gewinn. Sie lassen sich einfach errichten und bei einem Umzug mitnehmen. Wer sich dafür interessiert, sollte sicherstellen, dass die vorhandene Elektroinstallation geeignet ist und anschließend die Stecker-Solaranlage sicher und sturmfest befestigen, sagt Thomas Uhland vom Solar Cluster Baden-Württemberg. Die sogenannten Stecker-Solar-Geräte gibt es zum Kaufen oder sogar zum Mieten – auch direkt in der Region.
Ein bis drei Photovoltaikmodule inklusive Wechselrichter kaufen, außen an das Geländer des eigenen Balkons anbringen oder auf die Terrasse stellen und an eine Steckdose anschließen – fertig ist die erschwingliche Mini-Solaranlage. Der erzeugte Solarstrom wird in das Hausnetz eingespeist und angeschlossene Elektrogeräte wie Waschmaschine oder Computer damit betrieben.
In Österreich, der Schweiz oder Portugal war das schon seit Längerem möglich. Seit 2018 ist dies auch hierzulande erlaubt. Ein einzelnes Modul hat typischerweise eine Leistung von rund 270 bis 330 Watt und erzeugt in Süddeutschland bis zu 330 Kilowattstunden pro Jahr. In einem energieeffizienten Vier-Personen-Haushalt sind das rund zehn Prozent des Stromverbrauchs. Die Stromerzeugungskosten liegen bei ca. acht bis zehn Cent pro Kilowattstunde. Die Nutzung des selbst erzeugten Stroms vermeidet den Bezug des über dreimal so teuren Haushaltsstroms und bringt eine Ersparnis von rund 50 bis 90 Euro pro Jahr.
Am 27. April 2019 ist nun die Neufassung der VDE- Anwendungsregel AR-N 4105 (Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz) in Kraft getreten, die eine Anmeldung durch die Eigentümer der Mini-Solaranlagen erlaubt. Bisher musste ein Elektroinstallateur ein Balkon-Photovoltaik-Gerät anmelden. Die kleinen Solaranlagen dürfen nach der erfolgreichen Anmeldung von Laien an jeden Stromkreis angeschlossen werden – ob am Balkon, der Terrasse, auf der Garage oder im Garten.
Wer sich für eine Solaranlage im Kleinformat interessiert, sollte Folgendes beachten: Wichtig ist die Wahl eines geeigneten Stecker-Solar-Geräts – Hilfestellung bietet hier der DGS-Sicherheitsstandard (siehe Infokasten). „Essentiell für die Wahl ist, dass das Stecker-Solar-Gerät anschlussfertig ist, sprich einen Stecker hat“, rät Thomas Uhland. Dahingegen ist der Kauf und Nutzung von Mini-Solar-Geräten mit offenen Kabelenden zur Selbstmontage des Steckers aufgrund von Haftungsfragen keine gute Option.
Eine Sondersteckdose für den Anschluss der Balkon-PV-Anlage ist nicht nötig: Wenn eine Schuko-Steckdose (Schuko für Schutz-Kontakt) vorhanden ist und die technische Gestaltung des verwendeten Gerätes die geltenden Sicherheitsstandards einhält, ist die Nutzung zulässig, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). Falls eine neue Steckdose gesetzt werden soll, empfiehlt die DGS die sogenannten Wieland-Steckdosen.
Wenn die Mini-Solaranlage über einen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) verfügt, kann man auch keinen Schlag vom Stecker bekommen. 0,2 Sekunden nach dem Ziehen des Steckers fließt kein Strom mehr. Bei anderen Haushaltgeräten ist die erlaubte Zeitspanne mit bis zu 1 Sekunde größer.
Die Stromzähler sollten zudem über eine Rücklaufsperre verfügen. Zwar sind die kleinen Solaranlagen so dimensioniert, dass der gesamte von ihnen erzeugte Strom in der Regel im Haushalt verbraucht wird und praktisch kein Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. In seltenen Fällen kann das aber trotzdem passieren. Dann würde sich der Zähler rückwärts drehen und dies ist nicht erlaubt. Sollte der Zähler über keine Sperre verfügen, muss er vom Messstellenbetreiber, das ist meist der Stromnetzbetreiber, getauscht werden. Erste Netzbetreiber haben aber bereits signalisiert, dass sie einen Zählertausch nicht zwingend für erforderlich halten, sofern nur ein Modul angeschlossen wird. Bei elektronischen Zählern besteht das Problem des Rückwärtslaufens übrigens nicht.
Eine Einwilligung muss der Vermieter beziehungsweise die Miteigentümer des Hauses geben. Ihnen gehört die Immobilie oder sie sind daran beteiligt. Zu guter Letzt sprechen auch die Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur ein Wörtchen mit. In Deutschland gibt es über 800 Netzbetreiber, die die Thematik unterschiedlich bewerten. Manche Netzbetreiber stellen hohe zusätzliche Anforderungen auf z.B. die Einhaltung der 70 %-Leistungsreduzierung, die jedoch für PV-Balkon-Anlagen unberechtigt sind, da sie keine EEG-Vergütung erhalten und nicht ins öffentliche Netz einspeisen. Manche Netzbetreiber tauschen sogar den Zähler kostenfrei aus. Durch die VDE-AR-N 4105 reicht nun für steckbare Balkonmodule ein vereinfachtes Anmeldeverfahren aus, etliche Netzbetreiber stellen ein einfaches Anmeldeformular auf ihrer Internetseite für Kunden zur Verfügung. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man seine Minianlage auch beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (www.marktstammdatenregister.de) gebührenfrei anmelden. Sonst ist ein Bußgeld möglich.
Das Stromnetz im Haus wird durch die Mini-Solaranlagen nicht überlastet. Eine Brandgefahr durch Überspannung besteht nicht. Das zeigen auch die Zahlen in den anderen europäischen Ländern: Über 250.000 solcher Geräte sind bereits installiert, Probleme damit sind bislang nicht bekannt. Auch in Deutschland nimmt die Zahl der Balkonsolarnutzer zu. Bereits rund 40.000 Solar-Stecker-Geräte sind hier bereits im Einsatz. Möglich ist noch viel mehr: Insgesamt gibt es hierzulande rund 19 Millionen Wohnhäuser mit 41 Millionen Wohnungen. Würden auf allen Balkonen Mini-Photovoltaikanlagen installiert, könnte ein großes Braunkohlekraftwerk vom Netz gehen. Das wäre für die Energiewende ein Gewinn, jedoch nicht ausreichend. Notwendig ist es trotzdem Dachflächen für die Solarstromerzeugung zu nutzen und große Solarparks auf Acker und Wiese zu bauen. Weitere Information zur Solarenergie finden Sie unter www.solarcluster-bw.de. Weitere Infos und Links zu Stecker-Solar-Geräten, siehe unten auf dieser Seite.
Download/Druck der Information zur Steckerbaren-Solar-Geräten / Balkon-Photovoltaik
Das Photovoltaik-Netzwerk Heilbronn-Franken gibt neue Impulse für den Ausbau der Sonnenstromnutzung, bringt Akteure zusammen und unterstützt so die Energiewende in der Region.
2019 ist das PV-Netzwerk gestartet und aktuell sind bereits ca. 25 Institutionen & Unternehmen aktiv. Alle Interessierte, Institutionen und Unternehmen sind eingeladen sich einzubringen und das Netzwerk zu nutzen. Mit Informations- und Fachveranstaltungen, Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Wissens- und Erfahrungsaustausch sollen Vorbehalte abgebaut werden und die klimafreundliche Energiebereitstellung direkt vor Ort beschleunigt werden.
Koordiniert wird das Netzwerk vom Solar Cluster Baden-Württemberg und den lokalen Partnern energieZentrum Schwäbisch Hall, Landkreis Heilbronn, dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft im Hohenlohekreis sowie dem Main-Tauber-Kreis. Das PV-Netzwerk Heilbronn-Franken ist Teil der Solaroffensive und der Aufbau wird gefördert vom Umweltministerium Baden-Württemberg.
Solar Cluster Baden-Württemberg e.V.
Thomas Uhland
Meitnerstr. 1
70563 Stuttgart
Tel.: 0711/7870-357
thomas.uhland@solarcluster-bw.de
www.photovoltaik-bw.de/heilbronn-franken/
Alle Fragen und Antworten zu Balkonanlagen, zum Anmeldeverfahren inkl. Musterformularen, einer ausführlichen Marktübersicht und zum DGS-Sicherheitsstandard finden Mieter und Hauseigentümer auf dem Informationsportal der DGS (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie): www.pvplug.de
Gebührenfreie Anmeldung des Stecker-Solar-Geräts beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (www.marktstammdatenregister.de)
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