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Bürgerenergie-genossenschaften (BEG)

Gemeinsam die regionale Energiezukunft gestalten

Bürgerenergiegenossenschaften (BEG) setzen sich für eine dezentrale, unabhängige und ökologische Energiegewinnung ein, bei der die Bürgerbeteiligung im Mittelpunkt steht. Sie ermöglichen es den Menschen vor Ort, aktiv an der Energiewende mitzuwirken und bieten dabei auch Chancen zur Investition in regionale Energieprojekte – besonders im Bereich der Photovoltaik.

Genossenschaften als lange etablierte und Deutschlands älteste Rechtsform sind besonders verbreitet in den Bereichen Energie, Landwirtschaft und Finanzwesen. Allein in Baden-Württemberg sind Stand 2024 im Energiesektor 161 Energiegenossenschaften aktiv. Deutschlandweit zählt der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband Mitte 2024 im Energiebereich 951 eingetragene Energiegenossenschaften mit 220.000 Mitgliedern. Der Großteil der Energiegenossenschaften ist mit 77 Prozent im PV-Bereich tätig, 33 Prozent widmen sich auch dem Thema Stromversorgung/-lieferung.

Für den erforderlichen Ausbau an Erneuerbaren Energien ist es essentiell, die Bürgerinnen und Bürger aktiv mit einzubinden, sei es zur Akzeptanzsteigerung bei Windkraftanlagen oder zum Ausbau von PV-Anlagen. Viele Menschen, die sich aktiv an der Energiewende beteiligen möchten, stehen vor der Frage, selbst eine BEG zu gründen oder sich einer bestehenden BEG anzuschließen. Auch Kommunen haben eine besondere Bedeutung und Verantwortung in der Energiewende. Zwar möchten viele Kommunen ihre selbstgesteckten Klimaschutzziele erfüllen und damit ihrer Vorbildfunktion gerecht werden, doch fehlen ihnen oft die personellen und finanziellen Ressourcen. Die Frage nach alternativen Umsetzungsmöglichkeiten liegt auf der Hand. BEGs können durch die Kooperation mit Kommunen dieses Dilemma beheben und eine Win-Win-Situation für Kommunen und für Bürgerinnen und Bürger schaffen. 

Im Folgenden wird gezeigt, was eine BEG ist, wie sie arbeitet, wie Bürgerinnen und Bürger sich beteiligen können, welche Herausforderungen und Lösungsansätze bestehen, welche Vor- und Nachteile eine Neugründung oder ein Anschluss an eine bestehende BEG bedeuten und wie die Kooperationsmöglichkeiten zwischen BEG und Kommunen gestaltbar sind.

Die Bürgerenergiegenossenschaft (BEG) ist eine von vielen Rechtsformen, die eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende ermöglicht. Die verschiedenen Rechtsformen lassen sich unter dem Begriff Bürgerenergiegegesellschaften zusammenfassen. Genauer ist eine Bürgerenergiegesellschaft ein energiewirtschaftliches Unternehmen, das der Bürgerbeteiligung einen hohen Wert zuschreibt und Bürgerinnen/Bürgern zu (Mit-)Eigentümerinnen/Eigentümern von PV-Anlagen macht, insbesondere zur Gewinnung erneuerbarer Energie. Besondere Merkmale der Bürgerenergiegesellschaft sind:

  • eine regionale oder lokale Wertschöpfung,
  • zusätzlich nicht-finanzielle, beispielsweise soziale oder umweltpolitische Ziele,
  • eine basisdemokratische Arbeitsweise, bei der Offenheit und Mitbestimmung im Vordergrund stehen.

Je nach Rechtsform und Eigentümer sind die Charakteristika unterschiedlich ausgeprägt. Abhängig von den Regelwerken der jeweiligen Bürgerenergiegesellschaft ist auch für Kommunen, Unternehmen und/oder Institutionen eine Mitgliedschaft möglich.

Die Bürgerenergiegenossenschaft ist eine besonders bürgernahe Rechtsform, weil sie offen für die Beteiligung einer großen Anzahl an Mitgliedern ist. Bürgerenergie im umfassenderen Sinne betont die Bürgerbeteiligung mit dem Slogan „Energie in Bürgerhand“. Nachfolgend werden für den Begriff Bürgerenergiegenossenschaft gleichbedeutend die Begriffe Energiegenossenschaft und Genossenschaft verwendet.

Der Hauptzweck von BEGs besteht im Betrieb von Erneuerbare-Energie-Anlagen mit dem Ziel, die Energiewende in der Hand von Bürgerinnen und Bürgern voranzutreiben und einen Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten. Dabei ist mit 77 Prozent ein Großteil der BEGs im Photovoltaikbereich tätig, aufgrund der vergleichsweise geringen Komplexität und Kosten sowie kurzen Realisierungszeiten. Neben der Photovoltaik widmen sich die BEGs auch den Themenfeldern Windkraft (17 Prozent), der Wärmeerzeugung/-verteilung (28 Prozent) (Nahwärmegenossenschaften) sowie auch dem Themenfeld Biomasse/Biogas (21 Prozent). Relativ neu ist das Betätigungsfeld E-Mobilität (16 Prozent), in dem die Genossenschaften beispielsweise den Ausbau von Carsharing und Ladeinfrastrukur vorantreiben. Da BEGs oftmals in mehreren der aufgeführten Geschäftsfeldern tätig sind, übersteigt die Summe 100 Prozent. (Zahlen: dgrv.de)

Die Rechtsform eG (eingetragene Genossenschaft) folgt dem Grundgedanken der Beteiligung und Teilhabe. Die Mitglieder sollen sich aktiv in die Entscheidungsfindung einbringen, wobei jedes Mitglied beim Eintritt in die Genossenschaft mindestens einen Anteil zeichnen (d.h. kaufen) muss. Die Kosten pro Anteil liegen in der Regel zwischen 100 € und 3.000 €. Unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile hat jedes Mitglied eine Stimme. Auf dieser Basis entscheiden die Mitglieder  über die Aktivitäten der Genossenschaft sowie die Gewinnausschüttung, wobei diese je Anteil ausbezahlt wird. 
Genossenschaften sind in den meisten Fällen auf ehrenamtliches Engagement angewiesen. Größere BEGs haben jedoch teilweise auch Festangestellte, welche die ehrenamtliche Arbeit koordinieren, unterstützen oder sogar ersetzen. In der Regel handelt es sich hierbei um die Geschäftsführung. Es gibt jedoch auch Energiegenossenschaften, die beispielsweise eigene Bauteams beschäftigen. Im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements haben Privatpersonen die Möglichkeit, ihre Expertise und Fähigkeiten mit in die genossenschaftliche Arbeit einzubringen.

Baden-Württemberg ist mit über 161 Energiegenossenschaften das Flächenland mit der höchsten BEG-Dichte. Gerade durch die regionale Verankerung von BEGs ist es für die Umsetzung von Projekten zusammen mit einer BEG, aber auch um sich einer bestehenden BEG anzuschließen, notwendig zu wissen, wo es welche BEGs in der näheren Umgebung gibt. Dies zeigt die Karte des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbands (BWGV). Auch der Verband der BürgerEnergiegenossenschaften in Baden-Württemberg listet BEGs nach Standort.

Demokratisierung der Energieversorgung

Einer der Kerngedanken der Bürgerenergie ist die Demokratisierung der Energieversorgung. Statt auf zentralisierte Großkraftwerke zu setzen, die oft in der Hand weniger großer Konzerne liegen, ermöglicht die Bürgerenergie allen, Teil der Energielösung zu werden. Ein Ziel besteht darin, den Menschen die Kontrolle über die Energieproduktion zurückzugeben und sie direkt an den Entscheidungen und Vorteilen teilhaben zu lassen.

Warum Bürgerenergie?

  • Lokale Wertschöpfung: Bürgerenergieprojekte sind für die lokale Wirtschaft von großer Bedeutung, da sie gewährleisten, dass die wirtschaftlichen und finanziellen Vorzüge in der Region bleiben. Die Projektumsetzung in Zusammenarbeit mit regional verankerten Unternehmen und Dienstleistungen schafft Arbeitsplätze vor Ort und trägt zur wirtschaftlichen Stabilität bei.
  • Akzeptanzförderung: Bürgerenergie schafft mehr Akzeptanz für Erneuerbare-Energie-Anlagen. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist die Nutzung von Multiplikationseffekten. Durch die aktive Einbindung und Mitgestaltung der lokalen Gemeinschaft können Vorbehalte abgebaut und eine breite Unterstützung erreicht werden. Die transparente Kommunikation der Vorteile und Herausforderungen ist dabei essentiell.
  • Bürgerbeteiligung: Neben den Vorteilen von Akzeptanz und lokaler Wertschöpfung bedeutet Bürgerenergie auch die wirtschaftliche Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an den Erträgen der Anlagen. Als Mitglieder der Bürgerenergiegenossenschaft tragen sie finanziell zur Umsetzung der Projekte bei und profitieren im Gegenzug von Dividenden. Zusätzlich können sie bei Investitionsangeboten attraktive Renditen erzielen. Dies verbindet ökonomische Beteiligung mit dem gemeinschaftlichen Ziel der Energiewende.
  • Klimaschutz: Durch den Einsatz von Wind-, Solar- und anderen erneuerbaren Energieträgern mindern Bürgerenergiegenossenschaften die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und reduzieren dadurch die CO2-Emissionen. Dieser Wandel ist von großer Bedeutung für den weltweiten Klimaschutz und trägt zur Erreichung kommunaler, regionaler, nationaler und somit auch internationaler Umweltziele bei.
  • Politische Unabhängigkeit: Eine dezentralisierte Energieversorgung schafft politische Unabhängigkeit, was zu einer Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten und einer Stärkung der Versorgungssicherheit führt. Wenn Energie vor Ort erzeugt wird, insbesondere aus erneuerbaren Quellen wie Wind und Sonne, sind Gemeinden weniger empfindlich gegenüber externen Einflüssen wie geopolitischen Auseinandersetzungen oder globalen Marktschwankungen. Durch diese Unabhängigkeit können die Energiekosten nicht nur besser kontrolliert werden, sondern auch eine nachhaltige Entwicklung der lokalen Wirtschaft gefördert werden. Der verstärkte Einsatz von Technologien zur Energieerzeugung vor Ort ermöglicht es Regionen, ihre Energiezukunft selbst zu gestalten.

  • Finanzierung und Kapitalbeschaffung: BEGs benötigen oft hohe Anfangsinvestitionen. Staatliche Förderprogramme, Crowdfunding und nachhaltige Partnerschaften bieten Chancen zur Finanzierung. Der Beitritt zu einer bestehenden BEG ist mit einem deutlich geringeren Kostenaufwand verbunden. Es müssen lediglich die Anteile gezeichnet werden.
  • Regulatorische Rahmenbedingungen: Die regulatorischen Rahmenbedingungen sind in den letzten Jahren komplexer geworden. Damit bedarf es viel Zeit, sich mit dem Rechtsrahmen zu beschäftigen und Anlagen rechtskonform umzusetzen. Ehrenamtliche Personen können hier an ihre Grenzen kommen, insbesondere wenn es um größere und komplexere Projekte geht. Durch Kooperation mit Expertinnen und Experten lassen sich Prozesse vereinfachen und beschleunigen.
  • Marktzugang und Wettbewerb: Der Wettbewerb mit großen Energieanbietern erschwert den Zugang zu Projekten. Durch innovative Marketingstrategien und Partnerschaften kann die Marktpräsenz gesteigert und neue Projekte akquiriert werden. Das Bündnis Bürgerenergie e.V. hat einen Leitfaden zu Ausnahmeregelung und Ausschreibungsverfahren für BEGs publiziert.
  • Technisches Know-how: Wenn das notwendige Fachwissen nicht vorhanden ist, helfen Schulungen, technische Beratung und Zusammenarbeit mit externen Expertinnen und Experten, diese Hürde zu überwinden.
  • Managementfähigkeiten: Effektives Management ist entscheidend. Schulungen und die Einbindung von Expertinnen und Experten sorgen für eine professionelle Projektsteuerung. Auch zur Strategieentwicklung hat das Bündnis Bürgerenergie e.V. einen Leitfaden ausgearbeitet.
  • Gemeinschaftliche Beteiligung: Die Mobilisierung der lokalen Gemeinschaft gestaltet sich oftmals schwierig. Transparente Kommunikation, Infoveranstaltungen und Beispielprojekte stärken Vertrauen und Beteiligung.
  • Zeitaufwand und ehrenamtliches Engagement: Das ehrenamtliche Engagement nimmt immer weiter ab, sodass es oft schwierig ist, neue Engagierte zu finden. Eine aktive Mitgliederwerbung zum Beispiel durch Infoveranstaltungen ist hilfreich. Zudem erfordert die Koordination durch Ehrenamtliche viel Zeit, auch über einen langen Zeitraum (20 Jahre EEG-Vergütungsanspruch). Eine klare Aufgabenverteilung, professionelle Unterstützung und die stetige Integration neuer aktiver Mitglieder entlasten die Beteiligten. 

Nicht in jeder Kommune oder Stadt gibt es eine aktive Bürgerenergiegenossenschaft. Dabei stellt sich bei motivierten Bürgerinnen und Bürgern, welche die Energiewende direkt vor Ort aktiv vorantreiben und mitgestalten möchten, schnell die Frage nach der Gründung einer eigenen BEG. Eine Neugründung sollte sorgfältig durchdacht sein, da es einige Fallstricke gibt.

  • Anschluss an bestehende BEG: Falls es eine aktive BEG in näherer Umgebung gibt, ist es sinnvoll den Anschluss an die bestehende BEG zu prüfen. So können die etablierten Strukturen der BEG direkt genutzt werden, ohne diese neu aufbauen zu müssen. Motivierte Bürgerinnen und Bürger können direkt mit der inhaltlichen Arbeit, dem Vorantreiben der Energiewende in Hand der Bürgerinnen und Bürger, loslegen. Denn bei der Energiewende gilt es, keine Zeit zu verlieren. Größere schon bestehende BEGs haben sich unter hohem Arbeitseinsatz Expertise in der Realisierung und Verwaltung von Erneuerbaren-Energie-Anlagen angeeignet und funktionierende Kooperationen beispielsweise mit Solarinstallationsbetrieben, Banken und vielen mehr etabliert.

  • Kooperations- und Anschlussoptionen an bestehende BEG: Falls es beim Anschluss an eine bestehende BEG aufgrund des Namens Identifikations-Bedenken mit der eigenen Kommune gibt, gilt es, eine Lösung zu finden (Beispielsweise mit dem Slogan “Bürgerstrom in Kommune X, unter dem Dach der BEG Y”). Vielleicht bieten große BEGs auch ein Regionalgruppenmodell an. Falls schon eine kleine BEG mit etablierten Strukturen besteht, jedoch Umsetzungskraft fehlt, könnte ein Patenschaftsmodell mit einer größeren, nahegelegenen BEG sinnvoll sein. Auch Kooperationen mit anderen Genossenschaften beispielsweise aus der handwerklichen oder  landwirtschaftlichen Branche bieten großes Potenzial für Synergien bei größeren Projekten wie Agri-PV-Anlagen im Weinbau- oder Landwirtschaftsbereich oder auch die Beweidung durch Schafe/Ziegen unter PV-Freiflächenanlagen.

  • Neugründung: Ist in der Region tatsächlich keine BEG aktiv, stellt die Neugründung eine sinnvolle Option dar, die es zu prüfen gilt. Übrigens muss für die Gründungsprüfung beim Prüfungsverband ein ausformuliertes  und geplantes Erneuerbare-Energie-Projekt vorgelegt werden. Über die Gründung informiert etwa der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband (BWGV) mit Leitfäden und Musterdokumenten, die online zum Download bereitstehen.

  • Herausforderung bei Neugründung: Für manche neugegründeten BEGs kann es aufgrund geringer Bekanntheit herausfordernd sein, erste PV-Projekte zu finden oder an notwendiges Kapital zu gelangen, besonders von Banken. Zudem sind die oftmals begrenzten personellen Kapazitäten in einer neuen BEG zeitlich mit internen verwaltungstechnischen und organisatorischen Arbeitspunkten gebunden. Der personelle und zeitliche Aufwand einer Neugründung ist nicht zu unterschätzen. Um eine schlagfertige BEG aufzubauen, werden diverse technische bis steuerliche Kompetenzen benötigt, die personell mit entsprechend zeitlichen Kapazitäten abzudecken sind. Oftmals mangelt es an Anzahl und Zeit motivierter Menschen, sodass einzelne Fachbereiche personell unbesetzt bleiben. Bei der Gründung bedarf es häufig an Unterstützung von einer bestehenden BEG, die diese Prozesse bereits selbst durchlaufen hat. 
    Erfahrungen zeigen, dass von der Gründungsidee bis zur Realisierung der ersten Erneuerbare-Energie-Anlage schnell zwei, drei Jahre vergehen können, bis ein umsetzungskräftiges Team entsteht - manchmal auch länger. Unter dem Dach einer schon bestehenden BEG ließen sich in dieser Zeit bereits Anlagen umsetzen. Eine BEG aufzubauen und am Laufen zu halten ist keine Aufgabe für zwei Jahre, sondern erfordert langjähriges Engagement. Eine weitere Herausforderung stellt die tatsächliche Umsetzung von Erneuerbare-Energie-Anlagen dar. Zur wirtschaftlichen Realisierung von PV-Anlagen wird von BEGs meist ein Contracting-Modell angeboten, das wesentlich aufwendiger ist als eine Volleinspeiseanlage.

Eine hervorragende Möglichkeit, Erneuerbare-Energie-Anlagen umzusetzen, besteht in der Kooperation von BEGs mit Kommunen. Viele Kommunen stehen heute vor finanziellen und personellen Herausforderungen und gleichzeitig einer Vielzahl von Aufgaben und Verpflichtungen. Dies hat oftmals zur Konsequenz, dass weder finanzielle Mittel noch Personal zur Realisierung und Betriebsbegleitung von PV-Anlagen (bzw. Erneuerbare-Energie-Anlagen) zur Verfügung stehen, wodurch der PV-Ausbau auf kommunalen Liegenschaften nur schleppend voranschreitet.

  • Eigenständige kommunale Umsetzung: Zwar hat die Kommune bei der eigenständigen Umsetzung und dem Betrieb von PV-Anlagen bezogen auf die Gesamtlaufzeit eine höhere Wirtschaftlichkeit (Stromkostenersparnis), doch macht sich der finanzielle Vorteil erst nach Amortisation der Anlage positiv auf dem kommunalen Konto bemerkbar. Nicht zu unterschätzen ist auch der Aufwand und das benötigte Know-how (Expertise) bei der Ausschreibung der PV-Anlagen und der anschließenden Verwaltung im Betrieb, was einen benötigten Kapazitätsaufbau in der Verwaltung wahrscheinlich macht.

  • Umsetzung durch Kooperation mit einer BEG: Bei der Zusammenarbeit zwischen BEG und Kommune kommt bei der Realisierung und dem Betrieb meist ein Contracting-Modell zum Einsatz. Die Kommune verpachtet die Dächer an die BEG für einen symbolischen Betrag. Im Gegenzug liefert die BEG der Kommune für die jeweilige Liegenschaft günstigen PV-Strom, der direkt von der entsprechenden PV-Dachanlage kommt. Dadurch wird teurer Netzstrom durch günstigen Solarstrom vom eigenen Dach ersetzt. Die Stromkostenreduzierung wirkt sich auf dem kommunalen Konto also schon direkt nach Inbetriebnahme positiv aus. Die Investition mit Bau und Betrieb ist Aufgabe der BEG, wodurch auch das Betriebsrisiko bei der BEG liegt. Expertise und schon etablierte Kooperationen seitens der BEG garantieren eine effiziente und zeitnahe Realisierung der Anlagen. Außerdem kann es für Kommunen bei eigenständiger Umsetzung mit angespannter Marktlage schwierig sein, Angebote auf veröffentlichte Ausschreibungen zu erhalten. 
    Auch aus Klimaschutzsicht weist die Kooperation mit einer BEG Vorteile auf. Denn die Realisierung der PV-Anlagen direkt durch die Bürgerinnen und Bürger vor Ort führt zu einer höheren Identifikation mit dem Klimaschutz und kann Multiplikationseffekte initiieren, sodass auch auf gewerblichen Dächern oder auf Privatdächern weitere PV-Anlagen entstehen. Vor allem bei Windkraftanlagen könnte der gemeinschaftliche Betrieb mit einer BEG stark akzeptanzfördernd sein. Darüber hinaus besteht für die Kommune die Möglichkeit, selbst Mitglied der BEG durch finanzielle Beteiligung zu werden. Eine Kooperation zwischen BEG und Kommune weist eine Win-Win Wirkung für beide auf.

  • Strategische Vorgehensweise bei Kooperation mit einer BEG:Für eine angestrebte Kooperation zwischen BEG und Kommune ist es ratsam, schon frühzeitig in den Austausch zu treten und die beidseitige grundsätzliche Kooperationsbereitschaft zu kommunizieren. Zur langfristigen Nutzung aller geeigneten PV-Potenziale ist es für die Kommune sinnhaft, unabhängig von der Umsetzungsoption (eigenständig oder mit BEG) einen Grundsatzbeschluss zu fassen, der die Belegung aller potenziell geeigneten Dächer mit Photovoltaik in einem gewissen Zeitrahmen umfasst. Damit kann die Kommune vermeiden, sich für jedes PV-Projekt einen neuen Beschluss einholen zu müssen. Außerdem lassen sich durch eine wirtschaftliche Betrachtung der potenziell geeigneten Liegenschaften als Gesamtprojektpool wirtschaftlich unattraktivere PV-Projekte als Klimaschutzmaßnahme umsetzen.
    Auch eine BEG muss eine gewisse Wirtschaftlichkeit der PV-Projekte gewährleisten. Hierbei ist eine ehrliche und transparente Kommunikation zwischen BEG und Kommune förderlich. Die Höhe der Pacht und die des PV-Stromliefervertrags geht aus bilateralen Verhandlungen beider Parteien hervor. Wird zum Beispiel eine hohe Pacht seitens der Kommune verlangt, steigt mit großer Wahrscheinlichkeit auch der Preis des PV-Stromtarifs von der BEG. Ähnlich verhält es sich mit den Liegenschaften. Bietet die Kommune der BEG auch attraktive Liegenschaften mit einem potenziell hohen Eigenstromverbrauchsanteil an, kann die BEG den PV-Stromtarif vergleichsweise günstig gestalten bzw. auch unattraktive kommunale Liegenschaften mitbelegen. Ein unnötiges Feilschen ist hier meist nicht von Vorteil.

  • Öffentlichkeitsarbeit: Sind die Verträge geschlossen, geht es in die Detailplanung und Mitgliederwerbung. Die anstehenden PV-Projekte erfordern Kapitaleinsatz, der im Idealfall zu einem möglichst großen Teil von den Mitgliedern bereitgestellt wird, anstatt von der Bank. Für eine gelungene Mitgliederwerbung sind gut organisierte Infoveranstaltungen und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit unerlässlich, was eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen kommunaler Verwaltung und BEG voraussetzt. Optimalerweise betreiben auch die Gemeinderäte selbst aktiv Öffentlichkeitsarbeit für die BEG-PV-Projekte. So kann die Gemeinde von sich heraus die Akzeptanz im Bürgertum zu den PV-Anlagen sowie das Interesse für die Beteiligungsoptionen, die eine BEG ermöglicht, massiv erhöhen.

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