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Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern

Für jedes Dach das passende Konzept

Auf Dächern von Mehrparteienhäusern ist meist viel Platz für eine Photovoltaik-Anlage. Doch wie lässt sich eine solche Anlage im Geschosswohnungsbau und bei den dort oft anzutreffenden Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sinnvoll umsetzen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Photovoltaik-Anlage installiert werden kann? Neben hausinternen Gegebenheiten müssen auch gesetzliche Vorgaben beachtet werden. Diese können die Entscheidung für oder gegen eine Photovoltaik-Anlage beeinflussen. Im Folgenden erhalten Sie Tipps, wie Sie die ersten Schritte auf dem Weg zur hauseigenen Photovoltaik-Anlage angehen können. Denn es gilt: Für jedes Dach gibt es das passende Betriebskonzept.

Für Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Stromlieferung innerhalb des Hauses: Der Strom der Photovoltaik-Anlage wird allen interessierten Wohn- und Gewerbeeinheiten zur Verfügung gestellt. Dabei muss kein Verbraucher Pflichten oder steuerliche Konsequenzen befürchten. Wenn die WEG nicht investieren bzw. einen möglichst geringen Aufwand möchte, kann die Photovoltaik-Anlage auch von einem Dienstleistungsunternehmen betrieben werden. Das Mitmachen ist dabei so flexibel wie der Wechsel des Stromanbieters. Es kann jedoch auch alles in die eigene Hand genommen werden im Rahmen eines Einzählermodells. Auch lediglich eine Lieferung des erzeugten Solarstroms vom Dach ohne Reststrombelieferung aus dem Netz ist möglich durch das Konzept der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.

2. Allgemeinstromversorgung: Die Photovoltaik-Anlage versorgt lediglich gemeinschaftlich genutzte Objekte und dessen Stromverbraucher wie etwa das Treppenhaus, die Tiefgarage oder die Wärmepumpe. Die WEG tritt dabei als Anlagenbetreiber und Investor auf. Dieses Konzept ist in Kombination mit einer Wärmepumpe noch attraktiver. Der nicht vor Ort genutzte Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet (Einspeisevergütung).

3. Einzelanlagen: Einzelne Wohneinheiten betreiben jeweils eigene Photovoltaik-Anlagen mit technisch getrennten Zählern. Die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer können das Dach in Teilstücken an einzelne Wohnparteien vermieten. Auch für Mieterinnen und Mieter gibt es hier Möglichkeiten der Umsetzung zum Beispiel im Sinne der Anlagenmiete oder Balkon-Solar.

4. Volleinspeisung: Der Photovoltaik-Strom wird vollständig ins öffentliche Netz eingespeist. Dafür gibt es einen speziellen Volleinspeise-Bonus auf die Vergütung gezahlt. Je größer die erzeugte Strommenge und je geringer die Investitionskosten, desto wirtschaftlicher ist eine reine Volleinspeisung. Das solare Potenzial des Dachs sollte dabei möglichst ausgeschöpft werden. Ist die Volleinspeisung wirtschaftlich und die Rendite ausreichend, stellt sie das einfachste Konzept zur Realisierung einer Photovoltaik-Anlage dar. Durch das EEG 2023 ist es zudem möglich, zwei voneinander getrennte Anlagen zu errichten, eine zur Eigenversorgung, die andere zur Volleinspeisung.

 

Im Leitfaden Betriebskonzepte für PV auf Mehrparteienhäusern werden die verschiedenen Optionen aufgeführt und erklärt. Der Leitfaden beschreibt verschiedene Betreibermodelle, erklärt die wichtigsten Begriffe und zeigt in Schritt-für-Schritt-Anleitungen den Weg zu einer Nutzung von Photovoltaik im Mehrparteienhaus. Der Leitfaden ist sowohl als Handreichung für interessierte Bewohnende gedacht, als auch für Energieberaterinnen und -berater und Planerinnen und Planer.

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