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Repowering von Photovoltaik-Anlagen

Repowering: Potenziale für eine nachhaltige Photovoltaik-Nutzung

Hinter dem Begriff “Repowering” von Photovoltaik-Anlagen verbirgt sich das Erneuern oder Austauschen bestehender Module oder Systeme durch leistungsfähigere Technologien. Dazu gehören der Austausch veralteter Solarmodule, der Austausch von Wechselrichtern sowie die Integration von fortschrittlicheren Steuerungs- und Überwachungssystemen. Auch die Modernisierung einer Photovoltaik-Anlage mit Hybrid-Wechselrichter und Speicher ist eine Möglichkeit. Wenn nur defekte oder ineffiziente Komponenten der Anlage ausgetauscht werden, um die ursprüngliche installierte Leistung wiederherzustellen, spricht man auch von “Revamping”. 

Das Hauptziel des Repowerings besteht darin, die Effizienz und Leistungsfähigkeit vorhandener Photovoltaik-Anlagen zu verbessern, um ihre Lebensdauer zu verlängern und die Energieausbeute zu maximieren. Dadurch wird entweder weniger Fläche für dieselbe installierte Leistung benötigt oder es kann auf derselben Fläche mehr PV-Leistung installiert werden. Dabei gewinnt das Repowering von Photovoltaik-Anlagen immer mehr an Bedeutung - auch mit Blick auf die steigende Anzahl von Photovoltaik-Anlagen, die aus der EEG-Vergütung fallen. Aufgrund der Langlebigkeit der Anlagen besteht dabei auch nach Jahren noch erhebliches Optimierungspotenzial. Betreiberinnen und Betreiber sollten dabei jedoch die geltenden EEG-Bestimmungen beachten. Werden die Module der Photovoltaik-Anlage dennoch abgebaut, so werden diese stofflich recycelt oder können einer Wiederverwendung zugeführt werden.

Gründe für das Repowering:

  • Die Photovoltaik-Anlage ist aus der 20-jährigen EEG-Vergütungsphase gefallen und soll zur Weiternutzung optimiert werden
  • Es wird mehr Strom vor Ort verbraucht, der durch effizientere Module (teils) gedeckt werden kann
  • Höhere Leistung durch Voll- statt Teilbelegung
  • Effizientere Dachflächennutzung durch neue Module mit anderer Größe
  • Höhere Leistung durch besseres Verschattungsmanagement
  • Es soll mehr grüner Strom produziert werden, um einen größeren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten

Gute Bedingungen für das Repowering:

  • Es steht eine Dachsanierung bevor, weshalb die Solarmodule vorübergehend deinstalliert werden müssen
  • Die Photovoltaik-Anlage fällt aus der 20-jährigen Vergütungsphase - was jetzt?
  • Es gibt eine Nachbarschafts- oder Quartiersbestellung an Photovoltaik-Anlagen oder -Modulen, der man sich anschließen könnte, um Kosten zu sparen
  • Die Anlage oder eine Komponente ist defekt, eine Technikerin oder ein Techniker ohnehin notwendig
  • Der Strombedarf hat sich erhöht, z.B. durch die Anschaffung einer Wallbox oder Wärmepumpe

Repowering innerhalb des EEG-Vergütungszeitraums

Seit dem Inkrafttreten des Solarpaket I ist auch ein Repowering von Photovoltaik-Anlagen möglich, während sie noch EEG-Vergütung erhalten - unabhängig davon, ob ein Defekt vorliegt oder nicht. Damit gleicht der Gesetzgeber die Regelung an die Freiflächen-Photovoltaik an, wo das Repowering von intakten Anlagen schon seit der EEG Novelle 2023 möglich ist. Solarmodule auf Dächern können seit Mai 2024 ohne bürokratische Hürden ausgetauscht werden, ohne dass dies die bestehenden Vergütungsansprüche beeinflusst.

Erhöht sich durch den Tausch bzw. durch die Installation zusätzlicher neuer PV-Module die Anlagenleistung, besteht auf den zusätzlichen Leistungsanteil ein neuer EEG-Vergütungsanspruch. Der dadurch zusätzlich produzierte Strom (leistungsanteilig berechnet) erhält für 20 Jahre plus (anteiliges) Inbetriebnahmejahr die zum Inbetriebnahmezeitpunkt aktuell geltende EEG-Vergütung. "Alt-" und "Neu-Anlage" müssen nicht technisch getrennt sein: Die unterschiedlich zu vergütende Strommenge wird leistungsanteilig berechnet und der jeweiligen Vergütung zugeordnet.

Repowering nach Ende des EEG-Vergütungszeitraums (Ü20-PV-Anlagen)

Für Photovoltaik-Anlagen erlischt nach 20 Jahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme der EEG-Vergütungsanspruch, womit sie dann vereinfacht als “Ü20-PV-Anlagen" bezeichnet werden. Repowerte Ü20-Anlagen mit neuen PV-Modulen sind nach dem EEG 2023 gleichgesetzt mit einer Neuanlage, wodurch die repowerte Anlage nach Austausch und Neuanmeldung die dann gültige EEG-Vergütung für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr erhält. Wichtig ist, dass die PV-Module ausgetauscht werden müssen, wenn die Anlage als repowerte Ü20-Anlage die neue EEG-Vergütung erhalten soll, da sich die EEG-Vergütng immer auf die jeweiligen PV-Module bezieht. Die "ausgeförderten Module" können also nicht erneut 20 Jahre mit den aktuellen Werten vergütet werden.

Laut EEG 2023 beträgt die Vergütung für Anlagen bis 10 kWp derzeit 12,73 Cent/kWh bei Volleinspeisung und 8,03 Cent/kWh bei Überschusseinspeisung (Stand September 2024). Die aktuelle Vergütung veröffentlicht die Bundesnetzagentur regelmäßig.

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