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PV-Netzwerk-Grafiken: EEG-Einspeisevergütungen

Regelungen für neue Photovoltaik-Anlagen ab 1.2.2024

 

Die Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen (Stichtag: Datum der Inbetriebnahme) wird gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) ab dem 1. Februar 2024 jedes Halbjahr um ein Prozent abgesenkt – Neuanlagen erhalten dann 20 Jahre lang die für sie geltende gleichbleibende Vergütung. In den Grafiken stellt das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg die geltenden Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen dar. Die Grafiken zeigen auf einen Blick die Vergütungen für Photovoltaik-Anlagen

Zu beachten ist, dass die Vergütung über 10 Kilowattpeak eine Mischvergütung ist (wie bisher auch). Das heißt bei einer Anlage mit einer installierten Leistung von z.B. 20 Kilowattpeak erhält man für die ersten 10 Kilowattpeak (bei Volleinspeisung) 12,87 Cent je kWh Strom, für die restlichen 10 Kilowattpeak erhält man 10,79 Cent je kWh.

Den Grafiken ist zu entnehmen, welche EEG-Vergütungssätze im Fall einer Teil- bzw. Volleinspeisung gelten und ob eine Direktvermarktung optional oder vorgegeben ist. Für Gewerbegebäude und Solarparks ist ebenfalls farblich markiert, wann eine Ausschreibung verpflichtend ist. Unabhängig davon haben alle Anlagen unabhängig ihrer Leistungsklasse die Option, ihren Strom direkt zu vermarkten (vgl. Sonstige Direktvermarktung lt. EEG § 21a). Bei Solarparks ist bei Anlagen bis 1.000 Kilowattpeak die Direktvermarktung vorgegeben, bei Anlagen über 1.000 Kilowattpeak die Ausschreibung.