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Neuigkeiten

Regierung einigt sich zum Klimaschutzgesetz und Solarpaket

Der Bundestag dürfte das Solarpaket am Freitag 26.4.24 beschließen, anschließend muss es noch den Bundesrat passieren.

Lange haben wir darauf gewartet, nun haben sich die Reigerungsfraktionen endlich geeinigt. Am Montag den 15.4. teilten sie die Neuigkeiten in Berlin mit.

Welche Änderungen erwarten uns nun in Bezug auf die Photovoltaik? Wir geben einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte:

Dachanlagen

Gewerbe & Handel:

  • Für Anlagen mit einer Leistung über 40 Kilowatt wird die Förderung um 1,5 ct/kWh angehoben (Reaktion auf die gestiegenen Bau- und Kapitalkosten)
  • Mengen für PV-Dachausschreibungen werden etwa verdoppelt

Wohngebäude:

  • Neue gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: PV-Strom kann unbürokratisch an die Nutzenden in einem Mehrfamilienhaus weitergeben werden
  • Mieterstrom wird zukünftig auch gefördert, wenn er auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen erzeugt wird

Balkon-PV:

  • Inbetriebnahme zukünftig bereits vor Stromzählertausch möglich (können die alten Zähler rückwärts laufen, wird das übergangsweise geduldet)
  • Vorherige Anmeldung beim Netzbetreibenden entfällt
  • Anmeldung im Marktstammdatenregister beschränkt sich auf wenige einfach einzugebende Daten.

Entbürokratisierung:

  • Repowering (Austausch bestehender Module) für Dachanlagen wird erleichtert
  • Technische Anforderungen für Kleinanlagen in der Direktvermarktung werden gesenkt
  • Ausgeförderte Anlagen können unbürokratisch länger betrieben werden

Freiflächenanlagen
Das Solarpaket I hat zum Ziel, mehr Flächen für Solarparks zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig landwirtschaftliche und naturschutzfachliche Interessen zu wahren sowie die Akzeptanz für den Ausbau dauerhaft zu sichern. Flächen sollen viel häufiger als in der Vergangenheit sowohl für die Landwirtschaft als auch für die PV genutzt werden (Agri-PV). Das begrenzt die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen. Dabei bleiben besondere naturschutzrechtliche Schutzgebiete ausgenommen.

  • Zulässige Gebotsgröße der Anlagen in der Ausschreibung wird von derzeit 20 MW auf 50 MW erhöht (um die Kosteneffizienz der Förderung im EEG zu stärken)
  • Naturschutzfachliche Mindestkriterien gelten zukünftig für alle neuen geförderten PV-Freiflächenanlagen (z.B. Vorgaben zur maximal beanspruchten Grundfläche oder zur Passierbarkeit für Tiere. Der Anlagenbetreiber kann aus fünf Kriterien drei für seine Anlage wählen)
  • Eigenes Untersegment für besondere Solaranlagen (Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV) mit heraufgesetztem Höchstwert. Die Menge besonderer Solaranlagen, die jährlich ausgeschrieben wird, wächst schrittweise auf bis zu 2.075 MW.

 

Für mehr Hintergründe und den Entstehungsprozess des Solarpaket I besuchen Sie die Internetseite der Bundesregierung.

Wie der Bundestag am Freitag den 26.4. über das Solarpaket berät und entscheidet, kann um 9:00 Uhr live unter https://www.bundestag.de/ verfolgt werden. Falls der Bundesrat das Solarpaket nicht am gleichen Tag behandelt, müssen wir bis zur nächsten Sitzung am 17. Mai warten.

Sobald der Bundestag und der Bundesrat das Solarpaket beschlossen haben, werden wir darüber berichten und wichtige Links teilen.