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Teilbeschluss Solarpaket I - was heißt das?

Bundestag beschließt ersten Teil zum Solarpaket I - Bundesrat muss noch zustimmen

Am 15. Dezember 2023 wurde ein kleiner Teil der im Solarpaket I vorgesehenen Maßnahmen vom Bundestag verabschiedet. Sollte der Bundesrat am 2. Februar 2024 zustimmen, so gelten die Beschlüsse rückwirkend zum 1.1.2024. Gleichwohl sind die Netzbetreiber dazu angehalten, Verstöße gegen die Pflicht zur Ausstattung mit einem BNK-System oder einen Verstoß gegen die Direktvermarktungspflichten nicht zu pönalisieren, da von der Zustimmung des Bundesrats ausgegangen wird.

In einem zweiten Teilbeschluss sollen dann voraussichtlich Anfang 2024 die verbleibenden Maßnahmen des Solarpakets I vom Bundestag verabschiedet werden.

Bisher vom Bundestag verabschiedet:

  1. Ausnahmeregelung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) nach § 9 Abs. 8 EEG und gleichzeitige Verpflichtung zur Antragstellung auf BNK (betrifft Windenergieanlagen)
  2. Sicherstellung der Direktvermarktung (betrifft Photovoltaikanlagen)
  3. Verlängerung der Realisierungsfristen und Pönalisierungsfristen Wind in den §§ 36e Abs. 1, 55 EEG (betrifft Windenergieanlagen)

Alle Details können Sie im Infoschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nachlesen.