Mini-Solaranlagen für die Steckdose

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Aktuell sind in Deutschland rund 560.000 Balkonsolaranlagen in Betrieb. Die Bundesregierung hat die geplante Entbürokratisierung rund um die Installation der beliebten Minianlagen mit dem Solarpaket I umgesetzt, um deren Ausbau noch weiter zu beschleunigen.
Ob auf dem Balkon, der Terrasse, im Garten, an der Fassade oder auf der Garage - jede und jeder kann mit der Sonne zur Energiewende beitragen. Balkonsolaranlagen machen es möglich. Die auch als Stecker-Solar-Geräte bezeichneten Stromerzeuger sind kleine, eigenständige Solaranlagen, die einfach an einer haushaltsüblichen Steckdose angeschlossen werden können. Der selbst produzierte Ökostrom wird direkt für sämtliche Elektrogeräte im Haushalt genutzt.
Balkonsolaranlagen sind ab rund 300 Euro erhältlich. Die Anlagen leisten meist zwischen 350 Watt (1 Modul) und 800 Watt (2 Module). Die Installation ist einfach. Das Modul muss je nach Aufstellort sicher angebracht oder ausreichend beschwert werden. Danach wird es über Steckverbindungen mit dem Wechselrichter verbunden. Als dritter und letzter Schritt wird die Anlage an die Steckdose angeschlossen und speist den Solarstrom zur Eigennutzung in das Hausstromnetz ein.
Auf die Module geben die Hersteller 20-30 Jahre Garantie. Je nach Ausrichtung und Neigung der Module, möglicher Verschattung, der Höhe des Strompreises und Leistung der Anlage hat sich die Investition nach rund drei bis acht Jahren über die Einsparung von Stromkosten wieder amortisiert. Gibt es zusätzlich lokale oder regionale Förderungen, kann der Zeitraum sogar deutlich kürzer sein. Unser Kooperationspartner SmartGridsBW hat eine „Förderlandkarte für Stecker-Solaranlagen“ erstellt, in der Sie nachsehen können, ob es bei Ihnen vor Ort ein Förderprogramm gibt.
Rechenbeispiel
Geht man von einer Leistung von 600 Watt eines steckbaren Solar-Geräts aus, können an einem optimalen Installationsort rund 550 Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugt werden. Bei einem Strompreis von 35 Cent pro Kilowattstunde werden so rund 150 Euro Stromkosten im Jahr eingespart.
Der Leitfaden "Mach Deinen Balkon schön!" von SmartGridsBW bietet alle relevanten Informationen zu diesem Thema (wird 2024 aktualisiert).
Das sollten Sie beachten:
- Keine Mehrfachsteckdosen benutzen
- Auswahl des Stecker-Solar-Geräts:
- CE-Zeichen
- Konformitätserklärung gemäß VDE AR 4105
- empfehlenswert: mit DGS-Sicherheitsstandard
- Muss anschlussfähig sein, das heißt mit einem herkömmlichen Stecker. Dies ist notwendig aufgrund der Herstellergarantie und Haftung.
- Geplanter Einsatzort - Prüfen: Passt das Befestigungsmaterial zum gewählten Einsatzort? Z.B: Balkon-Befestigung oder Aufstellen? Achtung: Die Module haben eine große Fläche, sie bieten damit Wind eine große Angriffsfläche – die Module müssen sicher (Beschwerung oder Befestigung) installiert werden!
Neuerungen 2024
Die Bundesregierung hat mit dem Solarpaket 1 einige Erleichterungen für Balkonsolaranlagenbesitzerinnen und -besitzer umgesetzt. Das Gesetzespaket ist am 16. Mai 2024 in Kraft treten. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Steckersolar-Geräte sind erstmals gesetzlich als eigene Kategorie definiert.
- War bisher eine vorherige Meldung beim Netzbetreiber nötig, entfällt diese nun.
- Die Anmeldung beim Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur) wird auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt (nur noch fünf statt bisher über 20).
- Es muss nicht sofort ein Zweirichtungszähler eingebaut werden. Stattdessen werden übergangsweise bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers rückwärtsdrehende Zähler geduldet.
- Balkonsolaranlagen sollen zukünftig mit Schukosteckern betrieben werden dürfen. Dafür muss die Elektronorm (VDE AR-N 4105 und VDE 0126-95) geändert werden; der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V., der dafür zuständig ist, hat sich bereits 2023 dafür ausgesprochen und überarbeitet sie derzeit.
- Es dürfen 800 Watt statt bisher nur 600 Watt in die Steckdose eingespeist werden (bezieht sich auf die Leistung des Wechselrichters). Die angeschlossene Modulleistung darf maximal 2.000 Watt betragen (d.h. je nach Modulleistung können etwa zwei bis fünf Module angeschlossen werden).
Steckersolar-Geräte für Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften
Am 4. Juli 2024 verabschiedete der Bundestag das Recht auf den Betrieb von Balkonsolargeräten für Mietende. Hierfür wurden Änderungen sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als auch im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorgenommen und dadurch die Installation neuer Anlagen vereinfacht. Mietende und Wohnungseigentümerinnen sowie Wohnungseigentümer haben nun einen Rechtsanspruch auf die Installation von Steckersolargeräten, sodass Vermietende und Eigentümerinnengemeinschaften bzw. Eigentümergemeinschaften grundsätzlich verpflichtet sind, eine Zustimmung zu erteilen. Nur in begründeten Ausnahmefällen, wie etwa bei Denkmalschutzvorgaben, kann der Einbau weiterhin verweigert werden.
Balkonsolaranlagen: Häufige Fragen
Downloads & Materialien
Solarstrom vom Balkon: Anmeldeprozedur vereinfacht
Pressemitteilung vom 16. Mai 2024 des Photovoltaik-Netzwerks Heilbronn-Franken
PV-Netzwerk-Faktenblatt: Solarstrom vom Balkon
(Stand: Sept. 2022)
843 KBLeitfaden Mach Deinen Balkon schön! (SmartGridsBW)
Verbraucherzentrale: Stecker-Solar - Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose
Ausführliche Informationen rund um Steckersolaranlagen, ihre Technik, derzeitige Anforderungen, Marktübersichten und Antworten auf häufige Fragen.