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Balkonsolaranlagen

Mini-Solaranlagen für die Steckdose

Aktuell sind in Deutschland rund 400.000 Balkonsolaranlagen in Betrieb. Die Bundesregierung plant eine deutliche Entbürokratisierung rund um die Installation der beliebten Minianlagen, um deren Ausbau noch weiter zu beschleunigen.

Ob auf dem Balkon, der Terrasse, im Garten, an der Fassade oder auf der Garage - jede und jeder kann mit der Sonne zur Energiewende beitragen. Balkonsolaranlagen machen es möglich. Die auch als Stecker-Solar-Geräte bezeichneten Stromerzeuger sind kleine, eigenständige Solaranlagen, die einfach an einer haushaltsüblichen Steckdose angeschlossen werden können. Der selbst produzierte Ökostrom wird direkt für sämtliche Elektrogeräte im Haushalt genutzt.

Balkonsolaranlagen sind ab rund 300 Euro zu haben. Die Anlagen leisten meist zwischen 350 Watt (1 Modul) und 800 Watt (2 Module). Die Installation ist einfach. Das Modul muss je nach Aufstellort sicher angebracht oder ausreichend beschwert werden. Danach wird es über Steckverbindungen mit dem Wechselrichter verbunden. Als dritter und letzter Schritt wird die Anlage an die Steckdose angeschlossen und speist den Solarstrom zur Eigennutzung in das Hausstromnetz ein.

Auf die Module geben die Hersteller 20-30 Jahre Garantie. Je nach Ausrichtung und Neigung der Module, möglicher Verschattung, der Höhe des Strompreises und Leistung der Anlage ist die Investition nach rund drei bis acht Jahren über die Einsparung von Stromkosten wieder eingespielt. Gibt es zusätzlich lokale oder regionale Förderungen, kann der Zeitraum noch deutlich kürzer sein.

 

Geht man von einer Leistung von 600 Watt eines steckbaren Solar-Geräts aus, können an einem optimalen Installationsort rund 550 Kilowattstunden pro Jahr erzeugt werden. Bei einem Strompreis von 35 Cent pro Kilowattstunde werden so rund 150 Euro Stromkosten im Jahr eingespart.

Der Leitfaden "Mach Deinen Balkon schön!" von SmartGridsBW bietet alle relevanten Informationen zu diesem Thema.

Das sollten Sie beachten:

  • Keine Mehrfachsteckdosen benutzen
  • Auswahl des Stecker-Solar-Geräts:
    • CE-Zeichen
    • Konformitätserklärung gemäß VDE AR 4105
    • empfehlenswert: mit DGS-Sicherheitsstandard
    • Muss anschlussfähig sein, das heißt mit einem herkömmlichen Stecker. Dies ist notwendig aufgrund der Herstellergarantie und Haftung.
  • Geplanter Einsatzort - Prüfen: Passt das Befestigungsmaterial zum gewählten Einsatzort? Z.B: Balkon-Befestigung oder Aufstellen? Achtung: Die Module haben eine große Fläche, sie bieten damit Wind eine große Angriffsfläche – die Module müssen sicher (Beschwerung oder Befestigung) installiert werden!

    Neuerungen 2024

    Die Bundesregierung sieht mit dem Solarpaket 1 einige Erleichterungen für Balkonsolaranlagenbesitzerinnen und -besitzer vor. Das Gesetzespaket soll im ersten Quartal 2024 in Kraft treten. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

    • War bisher eine vorherige Meldung beim Netzbetreiber nötig, entfällt diese nun.
    • Die Anmeldung beim Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur) wird auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt.
    • Es muss nicht sofort ein Zweirichtungszähler eingebaut werden. Stattdessen sollen übergangsweise bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers rückwärtsdrehende Zähler geduldet werden.
    • Balkonsolaranlagen sollen zukünftig mit Schukosteckern betrieben werden dürfen. Dafür muss die Elektronorm geändert werden; der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V., der dafür zuständig ist, hat sich bereits 2023 dafür ausgesprochen und will sich 2024 entscheiden.
    • Voraussichtlich dürfen 800 Watt statt bisher nur 600 Watt in die Steckdose eingespeist werden.
    • Neben dem Solarpaket 1 der Bundesregierung hat auch das Bundesjustizministerium eine Gesetzesvorlage verabschiedet: diese soll den Einsatz einer Balkonsolaranlage für Mietende und Wohnungseigentümergemeinschaften vereinfachen. Der Entwurf sieht eine Änderung im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht vor. Wer eine Balkonsolaranlage installieren möchte, dessen Vorhaben fällt nun in die Kategorie „privilegierte bauliche Veränderung“. Das bedeutet, man hat zukünftig einen Anspruch darauf, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft oder der Vermietende dem Vorhaben zustimmen.

    Balkonsolaranlagen: Häufige Fragen

    Bei Balkonsolaranlagen handelt es sich um kleinere leistungsschwächere Photovoltaik-Anlagen. Diese Anlagen sind auch unter den Namen Stecker-PV, Plug-In-PV oder Mini-PV bekannt. Balkonsolaranlagen weisen einige Besonderheiten auf:

    Es darf eine Balkon-Solaranlage pro Haushalt angeschlossen werden.

    Eine Balkon-Photovoltaik-Anlage darf aktuell maximal 600 Watt installierte Leistung haben. Mit Inkrafttreten des Solarpakets 1 wird die Maximalleistung auf 800 Watt angehoben.

    Ja. Das Bundesjustizministerium will die Installation einer Balkonsolaranlage als „privilegierte baulichen Veränderung“ definieren. Damit haben Mieterinnen und Mieter einen Anspruch auf die Zustimmung des Vermietenden. Das bedeutet, dass der Vermietende die Installation nicht ablehnen darf.

    Nein. Bislang war eine Zustimmung der WEG notwendig. Künftig können Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer die Gestattung einer Solaranlage verlangen. Zwar darf sie erst nach einem ordnungsgemäßen Beschluss in der Wohnungseigentümerversammlung installiert werden, doch dürfen die Gemeinschaftsmitglieder die Installation nicht ablehnen. Sie dürfen lediglich über die Art der Durchführung mitbestimmen.

    Grundsätzlich ja, wobei der normgerechte elektrische Anschluss (Wielandstecker) aktuell von einem Elektriker hergestellt werden muss. Dies soll sich im ersten Quartal 2024 ebenfalls ändern: Ab dann sollen einfache Schukostecker zugelassen werden. Wichtig zu beachten ist, dass Sie als Anlagenbetreiber für die Sicherheit der Anlage verantwortlich sind.

    Die Balkonsolaranlage muss zuverlässig am Balkongeländer befestigt werden. Ein normales Modul wiegt rund 20 Kilogramm und kann aufgrund seiner Größe wie ein Segel im Wind wirken. Aus diesem Grund muss eine dauerhafte, feste Verbindung mit dem Geländer (oder einer anderen Befestigungsfläche) sichergestellt werden.

    Nein, das Balkongeländer muss eine ausreichende Tragfähigkeit haben. Auch kann erhöhter Winddruck auftreten, da die Zwischenräume im Balkongeländer durch die Photovoltaik-Anlage überdeckt werden.

    Nein, grundsätzlich kann die Balkon-Photovoltaik-Anlage an jedem Standort angebracht werden. Eine Steckdose muss in der Nähe sein. Auch die sichere Aufstellung bzw. Befestigung muss gewährleistet sein. Darüber hinaus sollte der Standort nicht zu stark verschattet sein und eine möglichst gute Südausrichtung haben.

    Die Balkonsolaranlage wird über einen Stecker in eine Steckdose angeschlossen. Im Solarpaket 1 ist vorgesehen, dass künftig ein normaler Schukostecker verwendet werden darf. Bis dahin gilt noch die Anforderung, dass ein normgerechter Anschluss nur mit dem Einbau eines besonderen Steckers (Wielandstecker) erfolgen kann.

    Nein. Auch das ändert sich bald: Es muss nicht sofort ein Zweirichtungszähler eingebaut werden. Stattdessen sollen übergangsweise bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers rückwärtsdrehende Zähler geduldet werden.

    Der Strom wird im Haushalt direkt verbraucht, etwa für die Beleuchtung, den Kühlschrank und andere elektrische Geräte.

    Das ist stark von dem Installationsort abhängig. Bei einer optimalen Aufstellung mit rund 30 Grad Neigung und einer unverschatteten Ausrichtung nach Süden kann eine 600-Watt-Anlage knapp 600 Kilowattstunden pro Jahr erzeugen.

    Nein und ja. Die Anlage muss mit Inkrafttreten des Solarpakets 1 nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und dem dazugehörigen Marktstammdatenregister bleibt zwar bestehen, soll aber deutlich vereinfacht werden, das heißt, dass nur noch einige wenige Daten abgefragt werden.

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