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Balkonsolaranlagen

Mini-Solaranlagen für die Steckdose

Aktuell sind in Deutschland rund 560.000 Balkonsolaranlagen in Betrieb. Die Bundesregierung hat die geplante Entbürokratisierung rund um die Installation der beliebten Minianlagen mit dem Solarpaket I umgesetzt, um deren Ausbau noch weiter zu beschleunigen.

Ob auf dem Balkon, der Terrasse, im Garten, an der Fassade oder auf der Garage - jede und jeder kann mit der Sonne zur Energiewende beitragen. Balkonsolaranlagen machen es möglich. Die auch als Stecker-Solar-Geräte bezeichneten Stromerzeuger sind kleine, eigenständige Solaranlagen, die einfach an einer haushaltsüblichen Steckdose angeschlossen werden können. Der selbst produzierte Ökostrom wird direkt für sämtliche Elektrogeräte im Haushalt genutzt.

Balkonsolaranlagen sind ab rund 300 Euro erhältlich. Die Anlagen leisten meist zwischen 350 Watt (1 Modul) und 800 Watt (2 Module). Die Installation ist einfach. Das Modul muss je nach Aufstellort sicher angebracht oder ausreichend beschwert werden. Danach wird es über Steckverbindungen mit dem Wechselrichter verbunden. Als dritter und letzter Schritt wird die Anlage an die Steckdose angeschlossen und speist den Solarstrom zur Eigennutzung in das Hausstromnetz ein.

Auf die Module geben die Hersteller 20-30 Jahre Garantie. Je nach Ausrichtung und Neigung der Module, möglicher Verschattung, der Höhe des Strompreises und Leistung der Anlage hat sich die Investition nach rund drei bis acht Jahren über die Einsparung von Stromkosten wieder amortisiert. Gibt es zusätzlich lokale oder regionale Förderungen, kann der Zeitraum sogar deutlich kürzer sein. Unser Kooperationspartner SmartGridsBW hat eine „Förderlandkarte für Stecker-Solaranlagen“ erstellt, in der Sie nachsehen können, ob es bei Ihnen vor Ort ein Förderprogramm gibt.

Rechenbeispiel

Geht man von einer Leistung von 600 Watt eines steckbaren Solar-Geräts aus, können an einem optimalen Installationsort rund 550 Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugt werden. Bei einem Strompreis von 35 Cent pro Kilowattstunde werden so rund 150 Euro Stromkosten im Jahr eingespart.

Der Leitfaden "Mach Deinen Balkon schön!" von SmartGridsBW bietet alle relevanten Informationen zu diesem Thema (wird 2024 aktualisiert).

Das sollten Sie beachten:

  • Keine Mehrfachsteckdosen benutzen
  • Auswahl des Stecker-Solar-Geräts:
    • CE-Zeichen
    • Konformitätserklärung gemäß VDE AR 4105
    • empfehlenswert: mit DGS-Sicherheitsstandard
    • Muss anschlussfähig sein, das heißt mit einem herkömmlichen Stecker. Dies ist notwendig aufgrund der Herstellergarantie und Haftung.
  • Geplanter Einsatzort - Prüfen: Passt das Befestigungsmaterial zum gewählten Einsatzort? Z.B: Balkon-Befestigung oder Aufstellen? Achtung: Die Module haben eine große Fläche, sie bieten damit Wind eine große Angriffsfläche – die Module müssen sicher (Beschwerung oder Befestigung) installiert werden!

    Neuerungen 2024

    Die Bundesregierung hat mit dem Solarpaket 1 einige Erleichterungen für Balkonsolaranlagenbesitzerinnen und -besitzer umgesetzt. Das Gesetzespaket ist am 16. Mai 2024 in Kraft treten. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

    • Steckersolar-Geräte sind erstmals gesetzlich als eigene Kategorie definiert.
    • War bisher eine vorherige Meldung beim Netzbetreiber nötig, entfällt diese nun.
    • Die Anmeldung beim Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur) wird auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt (nur noch fünf statt bisher über 20).
    • Es muss nicht sofort ein Zweirichtungszähler eingebaut werden. Stattdessen werden übergangsweise bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers rückwärtsdrehende Zähler geduldet.
    • Balkonsolaranlagen sollen zukünftig mit Schukosteckern betrieben werden dürfen. Dafür muss die Elektronorm (VDE AR-N 4105 und VDE 0126-95) geändert werden; der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V., der dafür zuständig ist, hat sich bereits 2023 dafür ausgesprochen und überarbeitet sie derzeit.
    • Es dürfen 800 Watt statt bisher nur 600 Watt in die Steckdose eingespeist werden (bezieht sich auf die Leistung des Wechselrichters). Die angeschlossene Modulleistung darf maximal 2.000 Watt betragen (d.h. je nach Modulleistung können etwa zwei bis fünf Module angeschlossen werden).

    Steckersolar-Geräte für Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften

    Am 4. Juli 2024 verabschiedete der Bundestag das Recht auf den Betrieb von Balkonsolargeräten für Mietende. Hierfür wurden Änderungen sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als auch im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorgenommen und dadurch die Installation neuer Anlagen vereinfacht. Mietende und Wohnungseigentümerinnen sowie Wohnungseigentümer haben nun einen Rechtsanspruch auf die Installation von Steckersolargeräten, sodass Vermietende und Eigentümerinnengemeinschaften bzw. Eigentümergemeinschaften grundsätzlich verpflichtet sind, eine Zustimmung zu erteilen. Nur in begründeten Ausnahmefällen, wie etwa bei Denkmalschutzvorgaben, kann der Einbau weiterhin verweigert werden.

    Balkonsolaranlagen: Häufige Fragen

    Bei Balkonsolaranlagen handelt es sich um kleine Photovoltaik-Anlagen. Diese Anlagen sind auch unter den Namen Steckersolargerät, Stecker-PV, Plug-In-PV oder Mini-PV bekannt. Balkonsolaranlagen weisen einige Besonderheiten auf:

    Es darf eine Balkon-Solaranlage pro Haushalt angeschlossen werden.

    Die installierte Leistung einer Balkon-Photovoltaik-Anlage darf seit Inkrafttreten des Solarpakets 1 maximal 2.000 Watt betragen. Der dazugehörige Wechselrichter darf maximal 800 Watt (AC) einspeisen.

    Ja.

    Seit dem 4. Juli 2024 gilt die Installation einer Balkonsolaranlage sogar als „privilegierte bauliche Veränderung“. Das bedeutet, dass zukünftig zwar weiterhin die Zustimmung der Vermieterin bzw. des Vermieters eingeholt werden muss. Anders als bisher können sie ihre Zustimmung jedoch nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern.

    Ja.

    Seit dem 4. Juli 2024 gilt die Installation einer Balkonsolaranlage sogar als „privilegierte bauliche Veränderung“. Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer können also die Gestattung einer Solaranlage verlangen. Zwar darf sie erst nach einem ordnungsgemäßen Beschluss in der Wohnungseigentümerversammlung installiert werden, doch dürfen die Gemeinschaftsmitglieder die Installation nur aus besonderen Gründen im Einzelfall ablehnen.

    Grundsätzlich ja.

    Die VDE-Normen empfehlen einen speziellen „Einspeise-Stecker“, verbieten aber den haushaltsüblichen Schuko-Stecker nicht konkret. Um die Sicherheit zu gewährleisten, muss dann das Steckersolar-Gerät entsprechend dem DGS-Sicherheitsstandard oder der zukünftigen Produktnorm (VDE 0126-95) über spezielle Wechselrichter verfügen, die über Sicherheitsschaltungen, eine entsprechende Isolationskoordination und eine ausreichend schnelle Abschaltung verfügen, falls der Stecker unbeabsichtigt gezogen wird.

    Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Sie für das Steckersolar-Gerät einen Förderzuschuss der Kommune, des Landkreises oder des Bundeslandes in Anspruch nehmen: Hier kann in den Förderbedingungen eine Pflicht zur Verwendung des „Wieland“-Steckers enthalten sein.

    Für die Zukunft wird erwartet, dass der Schutzkontakt-Stecker freigegeben wird. Dies muss über Normänderungen (VDE AR-N 4105 und VDE 0126-95) erfolgen. Damit ist jedoch frühestens Ende 2024 zu rechnen.

    Wichtig zu beachten ist, dass Sie als Anlagenbetreiber für die Sicherheit der Anlage verantwortlich sind.

    Die Balkonsolaranlage muss zuverlässig am Einsatzort (z. B. am Balkongeländer) befestigt werden. Ein normales Modul wiegt rund 20 Kilogramm und kann aufgrund seiner Größe wie ein Segel im Wind wirken. Aus diesem Grund muss eine dauerhafte, feste Verbindung mit dem Geländer (oder einer anderen Befestigungsfläche) sichergestellt werden.

    Nein, das Balkongeländer muss eine ausreichende Tragfähigkeit haben. Auch kann erhöhter Winddruck auftreten, da die Zwischenräume im Balkongeländer durch die Photovoltaik-Anlage überdeckt werden. Hinweise zum richtigen Montageort und dem Befestigungsmaterial sollten in den Angaben des Herstellerbetriebs (in der Bedienungsanleitung) zu finden sein.

    Nein, grundsätzlich kann die Balkon-Photovoltaik-Anlage an jedem Standort angebracht werden. Also z.B. auch auf dem Garagendach, an der Hauswand, im Garten oder auf der Terrasse. Eine Steckdose muss in der Nähe sein. Auch die sichere Aufstellung bzw. Befestigung muss gewährleistet sein. Darüber hinaus sollte der Standort nicht zu stark verschattet sein.

    Die Balkonsolaranlage wird über einen Stecker in eine Steckdose angeschlossen. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: den Spezialstecker Typ "Wieland" oder die in Haushalten üblichen Schukostecker.

    Nein. Es muss nicht sofort ein Zweirichtungszähler eingebaut werden. Stattdessen werden übergangsweise bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers rückwärtsdrehende Zähler geduldet. Der Zählertausch erfolgt durch den Netzbetreiber.

    Der Strom fließt ins Haushaltsstromnetz und wird hier direkt verbraucht, etwa für die Beleuchtung, den Kühlschrank und andere elektrische Geräte.

    Das ist stark von dem Installationsort abhängig. Bei einer optimalen Aufstellung mit rund 30 Grad Neigung und einer unverschatteten Ausrichtung nach Süden kann eine 800-Watt-Anlage rund 700 Kilowattstunden pro Jahr erzeugen.

    Nein und ja. Die Anlage muss seit dem Inkrafttreten des Solarpakets 1 nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und dem dazugehörigen Marktstammdatenregister bleibt zwar bestehen, wurde aber deutlich vereinfacht:Neben den persönlichen Daten sind nur noch fünf Angaben erforderlich - Vorher waren es über 20.

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