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Power Purchase Agreements

Stromabnahmeverträge für Solarparks

Power Purchase Agreements (kurz: "PPA") gewinnen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen immer mehr an Bedeutung: Die Stromabnahmeverträge zwischen dem Betreiber der Photovoltaik-Anlage und einem Stromabnehmer ermöglichen die Finanzierung und den Betrieb von Solaranlagen ohne das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Konnten große Photovoltaik-Freiflächenanlagen früher nur nach dem EEG Solarstrom ins Netz einspeisen, können die Betreiber mittels PPA einen Stromdirektliefervertrag abschließen, mit dem der Solarstrom an den Abnehmer geliefert wird. Vertragspartner sind häufig Stadtwerke oder Großunternehmen.

Die bilateralen Verträge zur Lieferung und Abnahme von Solarstrom bringen Vorteile mit sich: PPAs machen große Freiflächenanlagen wirtschaftlicher und die Erbauer sind nicht an die Regelungen des EEG gebunden. So muss etwa keine Rücksicht auf benachteiligte Gebiete genommen werden. Die Photovoltaik-Anlage kann am gewünschten Ort errichtet und jede kWh Strom an den Vertragspartner verkauft werden. PPAs regeln alle Konditionen, etwa zum Umfang der zu liefernden Strommenge, den Preisen, der bilanziellen Abwicklung und Strafen bei Nichteinhaltung. Die Verträge können viele Formen annehmen und auf die Vertragspartner abgestimmt werden.

PPA - verschiedene Arten

Stromabnehmer

Bei Corporate-PPAs fungiert ein Großunternehmen als Stromabnehmer. Die Eignung für kleinere und mittlere Unternehmen ist in der Regel nicht gegeben, da bei Neuanlagen eine hohe Bonität zur Absicherung der Finanzierung des Anlagenbetreibers notwendig ist.
Bei Utility-PPAs fungiert ein Energieversorgungsunternehmen als Stromabnehmer.

Betriebsphase

Wird ein PPA für eine Neuanlage abgeschlossen, dient es der Deckung und Absicherung sämtlicher Investitions- und Betriebskosten sowie der Gewinnerwartung des Anlagenbetreibers und ist somit finanzierungsrelevant. Wird ein PPA für den Weiterbetrieb abgeschlossen, dient es nur der Absicherung der Weiterbetriebskosten und ggf. der Gewinnerwartung des Anlagenbetreibers.

Dementsprechend haben Neuanlagen-PPAs tendenziell lange Vertragslaufzeiten, wohingegen Weiterbetriebs-PPAs eher kurze Vertragslaufzeiten aufweisen.

Ausgestaltung

Die Ausgestaltung kann physisch oder virtuell erfolgen. Im Gegensatz zum physischen erfolgt beim virtuellen PPA keine physische Lieferung des Stroms. Physische PPAs wiederum lassen sich in Onsite- und Offsite-PPAs unterscheiden. Bei Offsite-PPAs wird zur Stromlieferung das öffentliche Stromnetz benutzt. Diese sind der Normalfall. Bei Onsite-PPAs, auch Direct-PPA genannt, erfolgt die Stromerzeugung in der Nähe des Abnehmers und der Strom wird ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz geliefert. Da die Konstellation vor Ort passen muss und das Verlegen eigener Leitungen teuer ist, sind Onsite-PPAs der Ausnahmefall.

PPAs bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit PPAs werden oft mit einem Zubau ohne EEG-Förderung in Verbindung gebracht. In der Praxis erfolgt bislang jedoch nur ein Teil des „PPA-Zubaus“ vollständig unabhängig von einer Förderung. So gibt es z.B. Anlagen, die einen Zuschlag aus den EEG-Ausschreibungen als Risikoabsicherung nutzen und ein PPA oberhalb des Zuschlagswerts abschließen. Andere Anlagen werden im Zusammenhang mit geförderten Anlagen gebaut, wobei eine gemeinsame Planung vorliegt und Infrastruktur vor Ort (z.B. Leitungen, Netzanschluss) geteilt wird, wodurch Kosten gespart werden.

Vorteile von PPAs

  • Großer Spielraum durch offene Vertragsgestaltung
  • PPAs können Marktpreisrisiken reduzieren
  • Reduzierung von Risiken bei Stromverkauf und -einkauf
  • eine spezifische physische Lieferung von Strom kann mit bestimmten regionalen Eigenschaften und Herkunftsnachweisen erfolgen (Nachhaltigkeit, Image-Gewinn)

Nachteile von PPAs

  • komplexe Verträge
  • oft viel Absprache und Zeit notwendig
  • durch lange Vertragslaufzeiten können sich die Preise für eine der beiden Parteien negativ entwickeln
  • Risiko des Anlagenbetreibers: Sollte er die vereinbarten Strommengen zum vereinbarten Zeitpunkt nicht liefern können, muss der er dies finanziell oder physisch ausgleichen

Vertiefende Informationen bietet Ihnen das Faktenpapier Power Purchase Agreements (PPA) für Photovoltaik-Anlagen des Photovoltaik-Netzwerks Baden-Württemberg, welches die verschiedenen Formen von PPAs erklärt und zu den Stromabnahmeverträgen, Vertragsinhalten und Risiken informiert. Darüber hinaus finden Sie darin auch aktuelle Beispiele von Solarparks mit PPA.

Der Großabnehmerverband Energie (gav energie) veröffentlichte im Februar 2024 einen PPA-Mustervertrag, der frei zur Verfügung steht. Hinweise zu den wesentlichen Aspekten und Ausgestaltungsoptionen sind in den ebenfalls dort zu findenden "Guidance Notes" aufgeführt.

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