Ladestrom durch Photovoltaik selbst erzeugen
Photovoltaik-Anlagen sind eine sinnvolle und lukrative Investition. Dies ist insbesondere der Fall, wenn möglichst viel des Solarstroms vom Dach auch selbst genutzt wird. Dies gilt sowohl für private Haushalte als auch für Gewerbetreibende. Ein Weg, den Eigenverbrauch zu erhöhen: Das E-Auto.
Durchschnittlich werden rund 30 Prozent des Stroms, den eine Photovoltaik-Anlage ohne Speicher im privaten Haushalt produziert, selbst verbraucht. Mit einem E-Auto kann diese Quote auf bis zu 80 Prozent gesteigert werden. Das lohnt sich finanziell, vor allem wenn ein Elektroauto tagsüber regelmäßig an der eigenen Photovoltaik-Anlage geladen wird. Doch auch wenn das Auto nur an wenigen Tagen mit eigenem Photovoltaik-Strom geladen werden kann, sind die Energiekosten pro Kilometer günstiger als mit Benzin und Diesel.
Warum sich ein Elektroauto mit Photovoltaik-Anlage für Privathaushalte lohnt
Heutige Elektromobile brauchen im Durchschnitt rund 16 Kilowattstunden auf 100 Kilometern. Beim derzeitigen Strompreis von rund 35 Cent pro Kilowattstunde für Privatleute kostet diese Strecke im E-Auto also rund 5,60 Euro, wenn man das E-Auto an der eigenen Wallbox auflädt. Wer sein Elektroauto mit Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage tankt, spart hier einiges. Bei Gestehungskosten von rund zwölf Cent für jede Kilowattstunde Solarstrom kostet dieselbe Strecke dann nur noch rund zwei Euro. Zum Vergleich: Im Benziner müssen Sie mit durchschnittlich rund 13 Euro rechnen.
Die meisten Fahrzeuge werden zu Hause geladen, meistens einfach über Nacht in der Garage. Dafür kann entweder eine Schuko-Steckdose, die für den Ladestrom ausgelegt ist, eine Wallbox oder eine andere Lademöglichkeit genutzt werden.
Anspruch für Mietende und Wohnungseigentümer per Gesetz
Seit der Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) durch das Ende 2020 in Kraft getretene Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz (WEMoG) besteht sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer ein gesetzlich verankerter Anspruch auf die Zustimmung zur Installation einer E-Ladestation. In Eigentümergemeinschaften ist hierfür nicht mehr die Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich. Geregelt sind diese Ansprüche gemäß § 554 Abs. 1 S. 1 BGB (Anspruch der Mieterinnen und Mieter gegenüber den Vermieterinnen und Vermietern) und § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG (Anspruch der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft).
Die Kosten für den Einbau einer E-Ladestation müssen Mieterinnen und Mieter oder Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer selbst tragen, sofern diese ihre Ansprüche gegen die Vermieterinnen und Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft durchgesetzt hat. Wenn dagegen zwei Drittel der Eigentümer der Gemeinschaft oder ein Eigentümer mit mindestens 50 Prozent der Anteile am Eigentum für den Einbau einer E-Ladestation stimmen, werden die Kosten für die Installation anteilig auf alle Eigentümer aufgeteilt.
Wie Unternehmen Photovoltaik und Elektromobilität kombinieren können
Auch Unternehmen aus Handel, Gewerbe und Industrie profitieren davon, Solarstrom und E-Mobilität zu koppeln. Die Integration von E-Autos in den firmeneigenen Fuhrpark führt zu deutlich niedrigeren Betriebskosten, außerdem sind die Fahrzeuge weniger wartungsintensiv. Was es bei der Umstellung auf einen solarstrombetriebenen Fuhrpark zu beachten gilt, zeigt der Leitfaden Photovoltaik und Elektromobilität sinnvoll kombinieren auf, den der Bundesverband für Solarwirtschaft (BSW) veröffentlicht hat. Er gibt Tipps zur Umsetzung und beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, die technischen Anforderungen sowie Lösungsmöglichkeiten für Unternehmen, die E-Mobilität einführen möchten.
PV-Netzwerk: Beratung zu Photovoltaik und E-Mobilität
In allen zwölf regionalen PV-Netzwerken Baden-Württembergs sind zertifizierte Beraterinnen und Berater für Photovoltaik und E-Mobilität vertreten. Für Beratungen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an das zuständige regionale PV-Netzwerk