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Photovoltaik und E-Mobilität

Ladestrom selbst erzeugen durch Photovoltaik

Aufgrund der steigenden Strompreise und der gesenkten Einspeisevergütung liegt der Einkaufspreis für Strom mittlerweile höher als der Verkaufspreis für erzeugten Solarstrom. Daher ist es sinnvoll, einen möglichst hohen Anteil selbst zu verbrauchen. Dies gilt sowohl für private Haushalte, als auch für Gewerbetreibende.

Warum sich ein Elektroauto mit Photovoltaik-Anlage (immer) lohnt

Durchschnittlich werden rund 30 % des Stroms selbst verbraucht, den eine Photovoltaik-Anlage ohne Speicher im privaten Haushalt produziert. Mit einem E-Auto kann diese Quote auf bis zu 80 % gesteigert werden. Das lohnt sich finanziell, vor allem wenn ein Elektroauto regelmäßig tagsüber an der eigenen Photovoltaik-Anlage geladen werden kann. Auch wenn das Auto nur an wenigen Tagen mit eigenem Photovoltaik-Strom geladen werden kann, sind die Energiekosten pro Kilometer günstiger als mit Benzin und Diesel. Heutige Elektromobile brauchen im Durchschnitt rund 16 kWh/100 km. Beim derzeitigen Strompreis von ca. 40 Cent pro Kilowattstunde kosten 100 Kilometer im E-Auto beim Tanken an der eigenen Steckdose also rund 6,40 Euro. Wer sein Elektroauto mit Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage tankt, spart sogar noch mehr. Bei Gestehungskosten von ungefähr 10 Cent für jede eigenerzeugte Kilowattstunde Solarstrom kosten die selbe Strecke dann nur noch rund 1,60 €. Zudem gibt es bereits für die Anschaffung von Elektroautos attraktive Förderprogramme. Zum Vergleich: Im Benziner müssen Sie mit durchschnittlich ca. zwölf Euro rechnen.

Ladeinfrastruktur schaffen - aber wie?

Die meisten Fahrzeuge werden zu Hause geladen, meistens einfach über Nacht in der Garage. Dafür kann entweder eine Schuko-Steckdose, die für den Ladestrom ausgelegt ist, eine Wallbox oder eine andere Lademöglichkeit genutzt werden. Im Einfamilienhaus ist das einfach zu realisieren, hingegen kann der Einbau im bestehenden Mehrfamilienhaus, bei Mietsgebäuden oder in Unternehmen mit komplexeren bürokratischen Aufwendungen verbunden sein.

Gesetzlich verankerter Anspruch für Mieter und Wohnungseigentümer auf Zustimmung zum Einbau einer E-Ladestation

Seit der Modernisierung des WEG (Wohnungseigentumsgesetz) durch das Ende 2020 in Kraft getretene WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz) besteht sowohl für Mieter als auch Wohnungseigentümer ein gesetzlich verankerter Anspruch auf die Zustimmung zur Installation einer E-Ladestation. In Eigentümergemeinschaften ist hierfür nicht mehr die Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich. Geregelt sind diese Ansprüche gemäß § 554 Abs. 1 S. 1 BGB (Anspruch des Mieters gegenüber des Vermieters) und § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG (Anspruch des Wohnungseigentümers gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft). Die Kosten für den Einbau einer E-Ladestation ist vom Mieter bzw. Wohnungseigentümer selbst zu tragen, sofern dieser seine Ansprüche gegen den Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft durchgesetzt hat. Wenn dagegen zwei Drittel der Eigentümer der Gemeinschaft oder ein Eigentümer mit mindestens 50% der Anteile am Eigentum für den Einbau einer E-Ladestation stimmen werden die Kosten für die Installation anteilig auf alle Eigentümer aufgeteilt.

Für Geweberbebetriebe: Photovoltaik und Elektromobilität kombinieren

Für Unternehmen wird E-Mobilität mit eigenem Solarstrom immer attraktiver. Was es bei der Umstellung auf einen Solarstrombetriebenen Fuhrpark zu beachten gilt, zeigt der Leitfaden Photovoltaik und Elektromobilität sinnvoll kombinieren auf, den der BSW - Bundesverband für Solarwirtschaft e.V. veröffentlicht hat. Der Leitfaden gibt Tipps zur Umsetzung und beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, technischen Anforderungen sowie Lösungsmöglichkeiten für Unternehmen, die E-Mobilität einführen möchten.

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