Photovoltaik wird zum Standard auf Gebäuden und Parkplätzen
Auf den weitaus meisten Gebäudedächern in Baden-Württemberg sind noch keine Photovoltaik-Anlagen installiert. Um dies zu ändern, hat die Landesregierung eine Photovoltaik-Pflicht erlassen. Wer sein Dach grundlegend saniert, muss mindestens 60 Prozent der für Solarenergie geeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen ausstatten. Die Pflicht gilt auch für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie Parkplätzen.
Das Klimagesetz Baden-Württemberg enthält in bestimmten Fällen die Pflicht zur Installation von Solaranlagen. In der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung werden die Anforderungen genau erläutert. Das Ziel besteht darin, mehr Solarstrom zu erzeugen und am besten direkt vor Ort zu verbrauchen. Das treibt die Energiewende voran.Jede einzelne Photovoltaik-Anlage ist ein bedeutender Beitrag zum Klimaschutz, wie das folgende Beispiel zeigt: Eine große Solarstromanlage auf einem Einfamilienhaus mit einer installierten Leistung von 15 Kilowatt vermeidet jährlich einen Ausstoß von neun Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO2). Das entspricht der Menge, die ein Mensch in Deutschland durchschnittlich im Jahr verursacht.
Die weiteren Vorteile für die Verbraucherinnen und Verbraucher: wer eine Photovoltaikanlage errichtet, erzeugt günstigen Solarstrom und spart Geld. Das macht unabhängiger vom Stromversorger und widerstandsfähiger gegen hohe Strompreise. Je nach Größe einer Anlage und dem Strombedarf wird in Wohngebäuden rund ein Drittel des Ökostroms für die Beleuchtung und Nutzung elektrischer Geräte selbst verbraucht – das ist wirtschaftlich äußerst lukrativ. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die einen Solarstromspeicher, ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe haben, können den Eigenverbrauch des Stroms vom Dach noch weiter steigern.
Warum ist das sinnvoll?
Für die Energiewende müssen wir die Ökostromerzeugung weiter ausbauen. Photovoltaik-Anlagen erzeugen grünen Strom mit Hilfe der Sonne. Privathaushalte, Gewerbebetriebe und Büros können den günstigen Solarstrom nutzen. Mit der Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach tut man aber auch dem Klima einen Gefallen. Auch über Parkplätzen lohnen sich Photovoltaik-Anlagen: Dort erzeugen sie sauberen Strom auf ohnehin versiegelten Flächen. Gleichzeitig spenden sie Schatten für darunter parkende Autos und schützen vor Regen, Schnee und Hagel. Sinnvoll kann eine Kombination mit Ladesäulen für E-Autos sein. So wird der erzeugte Strom unmittelbar vor Ort verwendet.
Seit wann greift die Photovoltaik-Pflicht?
- Seit 1. Januar 2022 beim Neubau von Nichtwohngebäuden
- Seit 1. Januar 2022 beim Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen
- Seit 1. Mai 2022 beim Neubau von Wohngebäuden
- Seit 1. Januar 2023 bei grundlegender Dachsanierung von Bestandsgebäuden
Häufig gestellte Fragen
Downloads & Materialien
PV-Pflicht für neue Wohn- und Nichtwohngebäude
348 KBPV-Pflicht bei Parkplätzen
274 KBPraxisleitfaden zur Photovoltaik-Pflicht (Umweltministerium BW)
Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg
Photovoltaik-Pflichtverordnung des Umweltministeriums (11.10.2021)
Verordnung des Umweltministeriums zur Änderung der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (31.3.2022)