Betriebskonzepte und Tipps zur Umsetzung

Auf Dächern von Mehrfamilienhäusern ist meist viel Platz für eine Photovoltaik-Anlage. Foto: Solarima_Pixabay
Auf Dächern von Mehrfamilienhäusern ist meist viel Platz für eine Photovoltaik-Anlage. Nur wie lässt sich eine Photovoltaik-Anlage bei Mehrfamilienhäusern (MFH) und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sinnvoll umsetzen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um für eine Photovoltaik-Anlage geeignet zu sein? Nicht nur hausinterne Gegebenheiten gilt es zu beachten, auch gesetzliche Vorgaben können eine Entscheidung für oder gegen eine Photovoltaik-Anlage beeinflussen. Erhalten Sie Tipps, wie Sie die ersten Schritte auf dem Weg zur hauseigenen Photovoltaik-Anlage angehen können. Denn es gilt: Für jedes Dach gibt es das passende Betriebskonzept!
Für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern lassen sich prinzipiell folgende Möglichkeiten unterscheiden:
1. Stromlieferung in einzelnen Wohnungen: Der Strom der Photovoltaik-Anlage wird allen interessierten Wohneinheiten zur Verfügung gestellt. Hierbei hat keiner im Haushalt Pflichten oder steuerliche Konsequenzen zu befürchten. Wenn die WEG nicht investieren bzw. möglichst geringen Aufwand möchte, kann die Photovoltaik-Anlage auch von einem Dienstleistungsunternehmen betrieben werden. Das Mitmachen ist dabei so flexibel wie der Wechsel des Stromanbieters.
2. Allgemeinstromversorgung: Die Photovoltaik-Anlage versorgt gemeinschaftlich genutzte Verbraucher, wie z.B. das Treppenhaus, die Tiefgarage oder die Wärmepumpe. Die WEG tritt dabei als Anlagenbetreiber und Investor auf. Dieses Konzept ist in Kombination mit einer Wärmepumpe noch attraktiver. Der nicht vor Ort genutzte Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet (Einspeisevergütung).

Betriebskonzepte für Photovoltaik auf MFH. Grafik: Viktoria Maly, Energieagentur Regio Freiburg GmbH
3. Einzelanlagen: Einzelne Wohneinheiten betreiben jeweils eigene Photovoltaik-Anlagen mit technisch getrennten Zählern. Die Personenidentität ist somit vorhanden. Die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer können das Dach in Teilstücken an die einzelnen Wohnparteien vermieten.
4. Volleinspeisung: Der Photovoltaik-Strom wird vollständig ins öffentliche Netz eingespeist. Je größer die erzeugte Strommenge und je geringer die Investitionskosten, desto wirtschaftlicher ist eine reine „Volleinspeisung“. Das solare Potenzial des Dachs sollte möglichst ausgeschöpft werden. Ist die „Volleinspeisung“ wirtschaftlich und die Rendite ausreichend, stellt sie das einfachste Konzept zur Realisierung der Photovoltaik-Anlage dar. Durch das neue EEG 2023 ist es zudem möglich, zwei voneinander getrennte Anlagen zu errichten, bei der eine Anlage zur Eigenversorgung und die andere zur Volleinspeisung dient.
Zum Nachlesen gibt es all dies und noch viel mehr im Leitfaden Betriebskonzepte für PV auf Mehrfamilienhäusern. Er beschreibt verschiedene Betreibermodelle, erklärt die wichtigsten Begriffe und zeigt mit seinen Schritt-für-Schritt-Anleitungen den Weg zu einer Nutzung von Photovoltaik im Mehrparteienhaus auf. Dieser Leitfaden ist sowohl als Handreichung für interessierte Bewohnende gedacht, als auch für Energieberater und Planer.